Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Vermietung / Verpachtung"

Verteilung der Einkünfte bei Grundstücksgemeinschaft

Gefragt am 19.12.2013
10:16 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6329

 

Meine Mutter und ich haben vor ein paar Jahren ein Haus gekauft, an dem meine Mutter zu 2/3 und ich zu 1/3 beteiligt bin. Das Haus besteht aus 3 Stockwerken mit etwa gleich großen Wohnflächen. Ein Stockwerk bewohnt meine Mutter, ein Stockwerk ich selber und eines hat meine Mutter vermietet.
Das Finanzamt sagt nun, dass die Einküfte aus der Vermietung zu 2/3 und 1/3 auf uns beide zu verteilen sind. Da ich die Einkünfte aber nicht habe, sondern meine Mutter, ist es für mich unverständlich, warum ich dadurch einen steuerlichen Nachteil haben soll in dem ich diese Verteilung akzeptiere. Logischerweise müssten die Einkünfte zu 100% meiner Mutter zugerechnet werden.

Nach einigen Recherchen habe ich nun folgendes herausgefunden:
- Grundsätzlich ist eine andere Verteilung der Einkünfte als die Miteigentumsanteile möglich, wenn zwischen den Beteiligten eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde, die auch wirtschaftlich Sinn macht und einem Fremdvergleich standhält.
- Weiterhin darf in diesem Fall nicht die Grundstücksgemeinschaft als Vermieter auftreten, sondern meine Mutter. Sprich im Mietvertrag darf nur meine Mutter stehen.
- Die Mieteinnahmen dürfen nicht auf ein gemeinschaftliches Konto, sondern auf das Konto meiner Mutter fließen.

Liegen diese Punkte vor (was bei uns der Fall ist), ist auch eine andere Verteilung als die Miteigentumsanteile möglich.

Liege ich mit meiner Analyse richtig? Muss ich eventuell noch andere Punkte beachten?

Ferner, müssen wir in diesem Fall überhaupt das Formular \"Gesonderte und einheitliche Feststellung\" ausfüllen?

Vielen Dank!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 19.12.2013
10:16 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 28.12.2013 11:49 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6329

Antwort unseres Experten


Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Frage beantworten.

Verteilen die Miteigentümer die Einnahmen bzw. die Aufwendungen abweichend von den Miteigentumsanteilen, ohne einen finanziellen Ausgleich vorzusehen, ändert sich an der steuerlichen Zuordnung der Einkünfte entsprechend den Miteigentumsanteilen nichts. Denn in diesem Fall geht das Finanzamt davon aus, dass zwischen Miteigentümern aus persönlichen Gründen entsprechende Schenkungen stattgefunden haben ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Vermietung / Verpachtung"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 3 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Vermietung / Verpachtung"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung