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Vermietung an Angehörige als ALG II (Hartz 4) - Bezieher

Gefragt am 31.01.2011
19:03 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6044

 

Ich vermiete eine Wohnung mit 86 m² an Familienangehörige. Die Angehörigen erhalten von der ARGE hiefür 247,50 EUR pro Monat (Leistungen nach dem SGB II, Hartz 4). Diese Summe überweist die ARGE direkt an mich. Es handelt sich um die Warmmiete. Diese Summe habe ich in die Anlage V eingetragen (12 x 247,50 = 2.970,- EUR). Umlagen wurden nicht separat ausgewiesen.

Das Finanzamt ist nun der Ansicht, dass mir die Werbungskosten für diese Wohnung gekürzt werden sollen, da 247,50 EUR Warmmiete zu gering kalkuliert sind. Die ortsübliche Kaltmiete beträgt in meiner Region etwa 3 - 4 EUR je m². Ich komme somit nicht auf die geforderten 56% der ortsüblichen Miete.

Mit der Argumentation, dass die Überlassung der Wohnung verbilligt erfolgte, da es sich um Familienangehörige handelt, komme ich beim FA nicht weiter, da man sich an die besagten 56% hält. Die Argumentation, dass die ARGE nunmal nicht mehr zahlt und ich daher auch nicht mehr vereinnahmen kann, zieht natürlich auch nicht.

Ich bin nun gehalten, meine Anlage V noch einmal zu überarbeiten und neu einzureichen. Gibt es ein bestimmtes Steuermodell, das ich hier anwenden kann, bei dem mir die Werbungskosten anerkannt werden? Das FA darf mir hierzu leider keine beraterischen Auskünfte erteilen.

Danke!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 31.01.2011
19:03 Uhr
 Michael Herrmann Michael Herrmann Beantwortet am 31.01.2011
20:24 Uhr

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Beantwortet am 31.01.2011 20:24 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6044

Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Vermietung / Verpachtung)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Eine verbilligte Vermietung liegt vor, wenn die vereinbarte Miete im Vergleich zur ortsüblichen Marktmiete niedriger ist ...



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