Kategorie: Vermietung / Verpachtung |
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Frage: Grundstücksgemeinschaft Aufteilung Einkünfte |
| Gefragt am 27.07.2010 14:57 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1034 |
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Bei der Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung ist erstmals durch Sondertilgungen eines Gesellschafters folgendes Problem aufgetreten: |
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Beantwortet von Michael Herrmann (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen. Bei der gesonderten und einheitlichen Feststellung wird zunächst nur das nach dem allgemeinen Aufteilungsschlüssel ermittelte Ergebnis verteilt. Hierzu gehören nicht die abweichend erbrachten Zinseinkünfte. Folglich ergibt sich ein Ergebnis von 7.000 €, das hälftig auf die Gesellschafter verteilt wird. Dieses Ergebnis wird in der Anlage V erklärt. Die auf die Gesellschafter entfallenden Anteile (50/50) werden jeweils in der Anlage FE1 Zeile 5 erklärt. Die Zinsaufwendungen sind, je nach entfallendem Betrag, pro Gesellschafter in der Anlage FE1 Zeile 7 zu erklären. Im Endergebnis stehen nun die Einkünfte von -1.000 € auf der Anlage FE1 fest. Die Besonderheit besteht lediglich darin, dass die Zinseinkünfte nur in der Anlage FE1 erklärt werden, da Sie nicht nach dem allgemeinen Aufteilungsschlüssel auf die Gesellschafter verteilt werden. Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes einen ersten Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen Michael Herrmann Dipl.-Finanzwirt (FH) Steuerberater |
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