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Kategorie: Vermietung / Verpachtung

Frage: Gründung einer Gesellschaft zur Erzielung von Mieteinnahmen

Gefragt am 01.09.2009 16:37 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1033

Hallo,

ich würde gerne in nächster Zeit diverse Immobilien erwerben um sie dann weiter zu vermieten. Nach und nach sollen entsprechende Objekte hinzu gekauft werden.(Allerdings vorerst im kleinen Stil)
Dies soll zusätzlich noch mit einer zweiten Person durchgesetzt werden.
Meine Frage ist, ob die Gründung einer GmbH, UG oder sonstigen Gesellschaftsform steuerlich interessant ist anstatt es privat laufen zu lassen auch wenn es sich nur um kleinere Objekte handelt.
Entstehen durch die Gründung evtl. sogar steuerliche Nachteile?

Kann man pauschal etwas über die anfallenden Steuern und Kosten bei einer Gesellschaft sagen. Z.B. ab welchem Gewinnüberschuss steuern überhaupt anfallen?

Ist die Aufteilung der Einnahmen bzw. Verluste, falls die Gründung einer Gesellschaft nicht in Frage kommt, ohne weiteres auf mehrere Personen möglich über die Steuererklärung? Oder müssen dann auf jeden Fall im Grundbuch all diejenigen eingetragen werden, die die Einkünfte erhalten?


Vielen Dank im voraus.
Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

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Antwort

Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

besten Dank für Ihre Anfrage,die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Mindesteinsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Geht man davon aus, dass die Vermietung unter die Einkunftsart Vermietung und Verpachtung fällt und kein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, so können mehrere Personen die Objekte im Rahmen einer Grundstücksgemeinschaft vermieten. Diese Personen erzielen dann anteilige Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und zwar in Höhe der Miteigentumsanteile, wenn die Grundstücksgemeinschaft Vermieterin ist. Die Einkünfte werden einheitlich und gesondert durch das Finanzamt festgestellt. Natürlich kann aus dieser Grundstücksgemeinschaft auch nur EINE Person als Vermieter auftreten, dann erzielt nur diese Person Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, es kommt dann auf die Miteigentumsanteile nicht an.

Ob z. B. eine GmbH sinnvoll ist, kann mit den wenigen Angaben und für 15 Euro nicht beurteilt werden. Auf jeden Fall erzeilt eine GmbH Einkünfte aus Gewerbebetrieb, ich glaube dies kann nicht Ihr Wunsch sein.

Sie sollten sich hier detailliert steuerlich beraten lassen.

Mit freundlichen Güßen

Ulrich Stiller
Steuerberater

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