Kategorie: Vermietung / Verpachtung |
|---|
Frage: Gründung einer Gesellschaft zur Erzielung von Mieteinnahmen |
| Gefragt am 01.09.2009 16:37 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1033 |
|
Hallo, |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Vermietung / Verpachtung!
| Antwort |
|---|
|
Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage,die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Mindesteinsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte: Geht man davon aus, dass die Vermietung unter die Einkunftsart Vermietung und Verpachtung fällt und kein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, so können mehrere Personen die Objekte im Rahmen einer Grundstücksgemeinschaft vermieten. Diese Personen erzielen dann anteilige Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und zwar in Höhe der Miteigentumsanteile, wenn die Grundstücksgemeinschaft Vermieterin ist. Die Einkünfte werden einheitlich und gesondert durch das Finanzamt festgestellt. Natürlich kann aus dieser Grundstücksgemeinschaft auch nur EINE Person als Vermieter auftreten, dann erzielt nur diese Person Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, es kommt dann auf die Miteigentumsanteile nicht an. Ob z. B. eine GmbH sinnvoll ist, kann mit den wenigen Angaben und für 15 Euro nicht beurteilt werden. Auf jeden Fall erzeilt eine GmbH Einkünfte aus Gewerbebetrieb, ich glaube dies kann nicht Ihr Wunsch sein. Sie sollten sich hier detailliert steuerlich beraten lassen. Mit freundlichen Güßen Ulrich Stiller Steuerberater |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Vermietung / Verpachtung!
