Kategorie: Vermietung / Verpachtung |
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Frage: Eigentumswohnung schuldenfrei vermieten - Haus kaufen |
| Gefragt am 13.12.2011 08:29 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1025 |
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Sehr geehrte Damen und Herren, |
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Beantwortet von Oliver Burchardt (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte. Bitte beachten Sie, daß die steuerrechtliche Würdigung auf Basis der gemachten Angaben erfolgt. Das Hinzufügen, Ändern oder Weglassen von Angaben kann das Ergebnis, ggf. auch wesentlich, verändern. Ich gehe bei der Beantwortung der Frage davon aus, daß Sie die Nebenkosten in voller Höhe auf die Mieter umlegen können (dies dürfte nicht in Gänze richtig sein, da dort vermutlich nicht umlagefähige Positionen enthalten sind; für eine Abschätzung dürfte dies aber kein Problem sein). Sie müssen die ETW ab dem Zeitpunkt der Vermietung über eine verbleibende Restnutzungsdauer von 39 Jahren mit einem AfA-Satz von 2% abschreiben. Wird die Vermietung ab dem 1.1.2012 vorgenommen, ergibt sich eine Jahres-AfA von 1.800 EUR (90.000 x 2%). Der Überschuss aus der Vermietung (keine anderen abzugsfähigen Werbungskosten unterstellt) beträgt damit 3.600 EUR. Ihr gesamtes zu versteuerndes Einkommen beträgt nach Ihren Angaben dann 40.600 EUR. Darauf fällt eine tarifliche Einkommensteuer von 9.225 EUR und Solidaritätszuschlag von 507,37 EUR. Sofern Sie kirchensteuerpflichtig sind, beträgt die Kirchensteuer 830,25 EUR. Insgesamt beträgt die Steuerbelastung 10.562,62 EUR. Sofern Sie verheiratet sind, betragen die Werte 5.564 EUR für die Einkommensteuer, 306,72 EUR für den Solidaritätszuschlag und 500,76 EUR für die Kirchensteuer. Insgesamt beträgt die Steuerbelastung 6.371,48 EUR. Ohne die Vermietung der Wohnung würden folgende Steuern anfallen: Unverheiratet ESt: 7.994 EUR SolZ: 436,92 EUR KiSt: 714,96 EUR Summe: 9.145,88 EUR Von den 5.400 EUR zusätzlicher Einnahmen verbleiben Ihnen hier also 3.983,88 EUR (5.400 EUR - Differenz der Steuerbelastung). Verheiratet ESt: 4.602 EUR SolZ: 253,11 EUR KiSt: 414,18 EUR Summe: 5.269,29 EUR Von den 5.400 EUR zusätzlicher Einnahmen verbleiben Ihnen hier also 4.297,81 EUR (5.400 EUR - Differenz der Steuerbelastung). Ich hoffe, ich habe Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen können. Mit freundlichen Grüßen Oliver Burchardt Wirtschaftsprüfer Steuerberater |
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