Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Vereinsbesteuerung / Gemeinnützigkeit"

Honorare und Fahrtkostenerstattungen

Gefragt am 24.01.2011
12:34 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4185

 

Ein kirchlicher Förderverein, der die Organisation von Heiligen Messen unterstützt, will kleinere Geldbeträge, die an unterschiedliche, nicht regelmäßig tätig werdende Organisten (Orgelspieler) für kirchenmusikalische Begleitung bezahlt werden, in den Ein- und Ausgaben aufführen. Es handelt sich um geringe Geldbeträge(pro Hl. Messe ca. 30 EUR), die weit unter üblichen Honoraren liegen. Welche sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Bestimmungen gelten hier und welche Angaben müssen auf Quittungen des Fördervereins erscheinen?
Desweiteren sollen Fahrtkostenzuschüsse zu den Benzinkosten der Geistlichen ausbezahlt werden. Die Beträge liegen unterhalb der steuerfreien 30 Cent pro gefahrenen Kilometer. Welche Angaben müssen auf der Quittung stehen und welche steuerrechtlichen Verpflichtungen hat der Förderverein?. Besten Dank!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 24.01.2011
12:34 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 24.01.2011
13:41 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 24.01.2011 13:41 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4185

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Vereinsbesteuerung / Gemeinnützigkeit)

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

ein kirchlicher Förderverein wird in der Regel als eingetragener Verein (e.V.) geführt.

Da die Organisten nebenberuflich mit wenigen Stunden in der Woche für deb eingetragenen Verein tätig sind, liegt kein Arbeitsverhältnis zwischen Verein und Organist vor, wenn die Tätigkeit in der Woche 6 Stunden durchschnittlich nicht übersteigt ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Vereinsbesteuerung / Gemeinnützigkeit"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 23 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Vereinsbesteuerung / Gemeinnützigkeit"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung