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U-Steuerstattung im Folgejahr führt zu fiktiver Gewinnerhöhung

Gefragt am 24.11.2011
22:02 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 5206 | Bewertung 4.7/5

 

Aufgrund hoher Reparaturkosten an einem verunfallten, hochwertigen PKW im Herbst 2009 fiel eine erhebliche U-Steuererstattung an.
Diese wurde erst in 2010 ausgezahlt, weil die entspr. Voranmeldung für das IV. Quartal ja erst im Januar 2010 abgegeben wird.
In 2010 wurde ein nicht unerheblich höherer Gewinn erwirtschaftet als in 2009.
Da nun die Erstattung den Gewinn (EÜR)in 2010 ganz erheblich weiter erhöht, entsteht durch diese fiktive Gewinnerhöhung eine sehr hohe Steuerlast und weitere Nachteile.
(Es müssen praktisch Steuern auf Steuern gezahlt werden).

Gibt es irgendeinen Ausweg aus dieser Situation, z.B. nachträgliche Zuordnung zu 2009 o.ä.?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 24.11.2011
22:02 Uhr
StB Manuela Ponikwar StB Manuela Ponikwar Beantwortet am 24.11.2011
22:28 Uhr

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Beantwortet am 24.11.2011 22:28 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 5206 | Bewertung 4.7/5

Antwort von StB Manuela Ponikwar (Frage zu Umsatzsteuer)

Sehr geehrter Ratsuchender,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage, welche ich im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung des gebotenen Honorars wie folgt beantworten möchte:

Beim Ansatz der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen und -Erstattungen ist die Rechtsprechung des BFH (BFH Urteil vom 01 ...



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