Umsatzsteuergrenze überschritten? Reisebüro!
Gefragt am 24.01.201213:41 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4088
Guten Tag,
folgende Problematik. Ich habe 2011 das erste Jahr als Reisevermittlerin gearbeitet. Die Umsätze sind insgesamt weit über der 17.500 € - Grenze, so dass ich ja eigentlich für 2012 Umsatzsteuer ausweisen müsste.
Nun möchte mein steuerlicher Berater (kein Steuerberater) dies verhindern, indem er alle Umsätze, die ich als durchlaufende Posten hatte (Fähren, Flüge) und 1:1 an den Kunden weiterverkauft habe, aus diesem Umsatz herausrechnet. So denkt er die 17500 € Grenze halten zu können.
Wie ist das bei Reisebüros, zählen durchlaufende Posten zum Umsatz oder nicht?
Vielen Dank für Antwort.
13:41 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.
Der Umsatz i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG wird nach dem Entgelt bemessen (§ 10 Abs. 1 Satz 1 UStG). Entgelt ist nach § 10 Abs. 1 Satz 2 UStG alles, was der Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten, jedoch abzüglich der Umsatzsteuer ...
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