Kategorie: Umsatzsteuer |
|---|
Frage: Rechnungstellung in die Schweiz |
| Gefragt am 04.04.2011 09:30 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1112 |
|
Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen)
Ich freiberuflich tätig als Medienberater in Hamburg. Ich habe einen Kunden in der Schweiz, Kontakt ausschließlich über Internet. Wie stelle ich meine Rechnung aus? |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Umsatzsteuer!
| Antwort |
|---|
|
Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte: Wenn der Kunde in der Schweiz ein Unternehmer ist und Ihre Leistung als Medienberater für dessen Unternehmen ausgeführt wird, liegt der Ort der sonstigen Leistung nach § 3a Absatz 2 UStG in der Schweiz. Sie müssen die Rechnung ohne Umsatzsteuer ausweisen, damit ist alles erledigt. Sie müssen auch in der Schweiz keine Umsatzsteuer abführen. Von diesem Sachverhalt bin ich bei der Beantwortung Ihrer Frage ausgegangen. Erbringen Sie als Medienberater Ihre Leistung an eine Privatperson in der Schweiz, so gilt nach § 3a Absatz 3 Nr. 4 UStG als Ort der sonstigen Leistung der Wohnsitz/Ort des Leistungsempfängers, diese wäre auch in diesem Falle in der Schweiz. Auch hier müssen Sie in der Rechnung keine Umsatzsteuer ausweisen. Es gelten meine vorstehenden Ausführungen. Rechtsgrundlage: UStG 2011. Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater/Diplom Betriebswirt
Nachfrage Rückantwort |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Umsatzsteuer!
| Bewertung | ||
|---|---|---|
| 2. Wie bewerten Sie die Reaktionszeit des Steuerberaters? |
|
5,0 |
| 1. Wie hilfreich war die Antwort des Steuerberaters? |
|
5,0 |
| 3. Wie empfehlenswert ist der Steuerberater? |
|
5,0 |
