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Kategorie: Umsatzsteuer

Frage: Rechnungstellung in die Schweiz

Gefragt am 04.04.2011 09:30 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1112
Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen) Rechnungstellung in die Schweiz , 5 von 5 bei 1 Bewertungen Ich freiberuflich tätig als Medienberater in Hamburg. Ich habe einen Kunden in der Schweiz, Kontakt ausschließlich über Internet. Wie stelle ich meine Rechnung aus? \\\\\\\" Nettobetrag mit dem Hinwies, dass der Rechnungsbetrag in Deutschland nicht umsatzsteuerpflichtig ist; so

Ich freiberuflich tätig als Medienberater in Hamburg. Ich habe einen Kunden in der Schweiz, Kontakt ausschließlich über Internet. Wie stelle ich meine Rechnung aus?
\\\\\\\" Nettobetrag mit dem Hinwies, dass der Rechnungsbetrag in Deutschland nicht umsatzsteuerpflichtig ist; sofern meine Leistung in der Schweiz Gegenstand der Umsatzbesteuerung ist,obliegt es Ihnen, die umsatzsteuer auf den Rechnungsbetrag in der Schweiz abzuführen reverse charge. Anfrage für meine Tochter Corinna

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Antwort

Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Wenn der Kunde in der Schweiz ein Unternehmer ist und Ihre Leistung als Medienberater für dessen Unternehmen ausgeführt wird, liegt der Ort der sonstigen Leistung nach § 3a Absatz 2 UStG in der Schweiz. Sie müssen die Rechnung ohne Umsatzsteuer ausweisen, damit ist alles erledigt. Sie müssen auch in der Schweiz keine Umsatzsteuer abführen. Von diesem Sachverhalt bin ich bei der Beantwortung Ihrer Frage ausgegangen.

Erbringen Sie als Medienberater Ihre Leistung an eine Privatperson in der Schweiz, so gilt nach § 3a Absatz 3 Nr. 4 UStG als Ort der sonstigen Leistung der Wohnsitz/Ort des Leistungsempfängers, diese wäre auch in diesem Falle in der Schweiz. Auch hier müssen Sie in der Rechnung keine Umsatzsteuer ausweisen. Es gelten meine vorstehenden Ausführungen.

Rechtsgrundlage: UStG 2011.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt

Nachfrage
Ist es richtig, daß ich den Umsatz Schweiz in der USt-Voranmedlung in Zeile 42 "Übrige nicht steuerbare Umsätze Leistungsort nicht im Inland " eintragen muß. Vielen Dank für die Beantwortung
Gruss
Udo Schubert

Rückantwort
ja, das müssen Sie dort angeben, da der Ort der Leistung sich in der Schweiz befindet.

Freundliche Grüße

Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt

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