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Rechnung von Kleinunternehmern aus UK - no VAT registered in the UK -

Gefragt am 17.03.2015
22:24 Uhr | Einsatz: € 33,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2680

 

Einen schönen guten Tag,
wir sind Veranstalter und buchen viele DJ´s und Live-Acts aus dem Ausland. In GB ist die Kleinunternehmer-Gewinn-Grenze sehr viel höher als in Deutschland. Somit haben viele DJ`s keine VAT-Nr. Auf deren Rechnungen steht dann \\\\\\\"not VAT registrered in the UK\\\\\\\".
Ist es richtig, dass wir hier in Deutschland auf die gezahlten Gagen dieser DJ`s Umsatzsteuer anmelden und zahlen müssen, die Vorsteuer aber nicht gleichzeitig abziehen dürfen (wie beim Reverse-Charge-Verfahren)?
Wir plagen uns schon länger mit diesem Thema und wären für eine verbindliche Auskunft sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
J. Hinze

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 17.03.2015
22:24 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
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Beantwortet am 17.03.2015 23:01 Uhr | Einsatz: € 33,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2680

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

auf Basis Ihrer Angaben nehme ich wie folgt Stellung, fehlende Sachverhaltsangaben können zu einem völlig anderen Ergebnis führen:

Sie selbst sind als Veranstalter Unternehmer und beziehen eine Leistung eines EU-Unternehmers, der allerdings nach den Regeln seines Landes als Kleinunternehmer zu qualifizieren ist, in Ihrem Bsp. UK.

Die Leistung der DJs ist im Inland steuerpflichtig, § 3a Abs ...



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Kommentare anderer Experten


 Tobias Heinrich
Tobias Heinrich
Hinzugefügt am 18.03.2015 00:24:21 Uhr

Sehr geehrter Fragesteller, ergänzend könnten Sie prüfen, ob die betroffenen DJs eventuell eben auch nach deutschem Recht und in Bezug auf deren in Deutschland getätigten Umsätze Kleinunternehmer sind, also ob deren in Deutschland steuerbare Umsätze die deutsche Kleinunternehmerregelung erfüllen oder nicht. Hierzu müssten Sie allerdings von den DJs verbindlich den in Deutschland steuerbaren Vorjahresumsatz und den in Deutschland steuerbaren geschätzten Jahresumsatz des laufenden Jahres erfragen. Mit freundlichen Grüßen Tobias Heinrich






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