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Nebengewerbe wird Hauptgewerbe

Gefragt am 16.02.2012
22:19 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6360

 

Hallo,
ich bitte um Beantwortung folgender Fragen bzw. Klärung folgenden Sachverhalts:

Ich betreibe seit 01.12.2011 ein Nebengewerbe und mache Gebrauch von der Kleinunternehmerregelung, weise also bisher keine Umsatzsteuer aus.

Im Fragebogen des Finanzamts habe ich angegeben, dass es sich um ein Nebengewerbe handelt und dass ich ein abweichendes Wirtschaftsjahr, nämlich beginnend am 01.12.2011 habe.

Seit dem 02.02.2012 soll dieses Gewerbe nun hauptberuflich ausgeübt werden. Die Gewerbeummeldung an das Gewerbeamt ist verschickt. Nun zu den Fragen:

1. Wird sich, wie beim ersten Mal, das Finanzamt unaufgefordert bei mir melden?
2. Muss ich nun für sämtliche Rechnungen, seit 01.12.2011 die Umsatzsteuer nachträglich berechnen? Oder erst ab 02.02.2012?
3. Schreibe ich die Rechnungen einfach komplett neu und übergebe diese so an meine Auftraggeber (die haben da definitiv kein Problem mit, wenn das nun nachberechnet wird)? Wenn ja, wie datiere ich sie? Altes Datum?
4. Wenn ich Umsatzsteuer nachberechne - muss ich erst auf meine UmSt-ID warten, erhalte ich überhaupt eine? Eine normale Steuernummer habe ich selbstverständlich bereits.
5. Wie läuft das mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung, sofern ich die UmSt nachberechne. Muss ich dann umgehend die Meldungen für Januar, Dezember und Februar abgeben?
6. Zu wann ist bei dem abweichenden Wirtschaftsjahr mein Jahresabschluss fällig?

Vielen Dank im Voraus!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 16.02.2012
22:19 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 17.02.2012 00:02 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6360

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.

Ihren Angaben zufolge gehe ich davon aus, dass Sie ab 02.02.2012 dasselbe Gewerbe in unveränderter Rechtsform wie seit 01 ...



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