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Durchlaufende Posten steuerlich und vertraglich richtig deklarieren Fremdgeldkonto

Gefragt am 02.05.2013
14:06 Uhr | Einsatz: € 80,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3190

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin eine Einzelunternehmerin im Bereich Nachhilfe und akquiriere Kunden (meist Eltern von Kindern). Diese Aufträge vermittle ich an selbständig tätige Nachhilfelehrer, die ihrerseits die Aufträge beim Kunden zu Hause erfüllen. Nun habe ich realisiert, dass ich bald aus der Kleinunternehmerregelung falle, weil in den Verträgen mit den Eltern bislang ich die Vertragspartnerin bin, die Honorare alle auf mein Konto eingehen und ich sie als meine Umsätze beim Finanzamt angebe.

In der Realität spiegelt dieser hohe Umsatz allerdings nicht meine eigentliche unternehmerische Tätigkeit wieder: Da ich die Aufträge in erster Linie akquiriere und danach an den Nachhilfelehrer weiterleite, der dann die Leistung erbringt. Die Elternhonorare sind im Grunde ein „Durchlaufposten“ auf meinem Konto, da der Nachhilfelehrer über 50% des Monatsbetrags der Eltern empfängt. Die Nachhilfelehrer sind ihrerseits nicht umsatzsteuerpflichtig.

Folgendes strebe ich an:

1. Ich möchte eine steuerlich korrekte Vorgehensweise, die berücksichtigt, dass der größte Teil der monatlichen Beträge der Eltern an die Nachhilfelehrer geht.
2. Mir geht es um eine Lösung, bei dem sowohl mir als auch dem Nachhilfelehrer der reale Umsatz zuerkannt wird, da sowohl ich als auch der Nachhilfelehrer selbständig arbeitende Einzelpersonen sind, die miteinander einen Kooperationsvertrag geschlossen haben.

Ich habe mir zwei künftige Modelle überlegt, die ich Ihnen kurz vorstellen möchte:

Das 1. Modell:
Der Nachhilfelehrer schließt als eigenständiger Vertragspartner den Nachhilfevertrag (i.d.R. ein Zeitvertrag über 6 Monate) mit den Eltern ab. Er nutzt hierfür ein von mir bereitgestelltes Formular, das einen Zeitvertrag über 6 Monate vorsieht und bei dem der monatliche Zahlbetrag und das Fälligkeitsdatum der Zahlung festgelegt werden, so dass keine separate Rechnung gestellt werden muss). In dem Vertrag mit den Eltern stehen außerdem der Name, die Steuernummer und auch die Adresse des Nachhilfelehrers. Den Eltern ist bewusst, dass ich lediglich die Vermittlerin bin und dass die Leistung von dem Nachhilfelehrer erbracht wird, mit dem ich einen Kooperationsvertrag habe. Als Vermittlerin kümmere ich mich gegenüber dem Nachhilfelehrer um die regelmäßige Zahlung der Eltern und vertragliche Formalitäten. Die Eltern dürfen mich gerne erneut kontaktieren, sofern Sie feststellen, dass der vermittelte Nachhilfelehrer nicht passend ist. Die prozentuale Splittung des monatlichen Zahlbetrags der Eltern sowie die unterschiedlichen Leistungen, die ich und der Nachhilfelehrer innerhalb dieser Partnerschaft erbringen, sind in einem separaten bilateralen Kooperationsvertrag zwischen mir und dem Nachhilfelehrer geregelt.

Die Zahlung der Eltern landet auf einem von mir eigens dafür eingerichteten Konto unter meinem Namen, wo ich das Geld treuhänderisch verwalte und dem Nachhilfelehrer auf seine Anforderung hin anweise und mir parallel mein Honorar auf mein Geschäftskonto überweise. Ich behandle das gesamte Geld wie das Geld des Nachhilfelehrers und verfüge nicht eigenmächtig darüber.

Die folgenden Hinweise habe ich der Antwort zu einer in Ihrem Forum gestellten Frage entnommen, damit die Kriterien für sog. durchlaufende Posten erfüllt sind:

Gefragt am 26.02.2012
14:22 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1616
Steuerlicher Umgang mit einem Fremdgeldkonto
(1) Der monatliche Teilbetrag der Eltern geht auf dem „treuhänderischen“ Konto (auf meinen Namen) ein mit der entsprechenden Referenznummer des Vertrags: (Name der Eltern.Kundennummer des Nachhilfelehrers.Vertragsmonat.Vertragsjahr.:, z.B. Müller.34.03.01. Auszahlungen auf dem Konto werden entsprechend vorgenommen: „Honorar Müller.34.03.01“ (an mich) und „Kundenauszahlung Müller.34.03.01 (an den Nachhilfelehrer).
(2) Der Nachhilfelehrer fordert die monatliche Zahlung der Eltern an, sobald er seine Leistung erbracht hat. Der Abrechnung an den Nachhilfelehrer füge ich eine Aufstellung bei: Müller.34.03.01.
(3) Eine „Umbuchung“ meines Honorars vom „treuhändischen“ Konto auf mein Geschäftskonto erfolgt erst nach erfolgter Leistung des Nachhilfelehrers.
(4) Ich bin gegenüber dem Nachhilfelehrer nicht zu einer Zahlung verpflichtet, soweit die Eltern nicht bezahlen oder der Nachhilfelehrer die vereinbarte Leistung nicht erbringt.
(5) Vor dem Jahresende stelle ich das Konto, wenn möglich auf Null.

Das 2. Modell:
In diesem Modell finde ich mich mehr wieder, weil ich für die Eltern auch gerne nach Vertragsabschluss als beratende Instanz zur Verfügung stehen würde und mich auch nicht ausschließlich als Vermittlerin verstehe. Vielmehr möchte ich in Kontakt und Austausch mit den selbständigen Nachhilfelehrern stehen, von mir erarbeitete Materialien zur Verfügung stellen, den Kontakt der Lehrkräfte untereinander fördern und Ihnen mit Rat zur Seite stehen. Innerhalb dieses Modell ist ein Vertrag mit den Eltern vorgesehen, den drei Parteien miteinander schließen: die Eltern, der Nachhilfelehrer und ich, d.h. die Eltern unterschreiben, der Nachhilfelehrer unterschreibt und ich unterschreibe. Als Empfänger der Zahlung werden im Vertrag sowohl der Nachhilfelehrer als auch ich mit Steuernummer und Adresse benannt. Die Zahlungen werden gemäß dem 1. Modell verwaltet. Die prozentuale Splittung des monatlichen Zahlbetrags der Eltern sowie die unterschiedlichen Leistungen, die jeder innerhalb dieser Partnerschaft erbringt, sind in einem separaten bilateralen Kooperationsvertrag zwischen mir und dem Nachhilfelehrer geregelt.

Meine Fragen:

1. Ist Modell 1/ Modell 2 aus steuerlicher Sicht korrekt? Wenn nicht, was muss beachtet und ggf. nachgebessert werden?
2. Wird dem Nachhilfelehrer bei Modell 1 der gesamte Umsatz zugeschrieben, d.h. läuft er selbst Gefahr, seine Umsatzsteuerbefreiung einzubüßen?
3. Reicht ein „normales“ Konto oder ist ein „Sonstiges offenes Treuhandkonto“ vonnöten?
4. Ist es genauso denkbar, dass der Nachhilfelehrer ein Konto für die Zahlungen der Eltern eröffnet, auf das er mir eine Vollmacht für mein Honorar erteilt?
5. Muss in dem Vertrag mit den Eltern (bei Modell 1/ Modell 2) fixiert sein, in welcher Höhe mein Honorar/ das des Nachhilfelehrers sich bewegt, reicht die Bemerkung, dass das jeweilige Honorar in dem zwischen mir und dem Nachhilfelehrer geschlossenen Kooperationsvertrag festgelegt wurde oder ist keine derartige Bemerkung vonnöten?
6. Welches Modell (1 oder 2) mit welcher Art Konto (normal oder „sonstiges offenes Treuhandkonto) auf wessen Namen (meinen oder den des Nachhilfelehrer) ist am besten geeignet, die realen Umsätze (vermittelndes Unternehmen & Nachhilfelehrer) aus Sicht des FA sauber voneinander zu trennen?
7. Ist bei Modell 2 unklug oder gar unzulässig, dass ein Vertrag zwischen drei anstatt zwei Partnern geschlossen wird? Wenn ja, sollte zusätzlich eine besondere Unternehmensform zwischen mir und dem Nachhilfelehrer (z.B. GbR o.a.) gegründet und dann ein Vertrag zwischen diesem Unternehmen und den Eltern geschlossen werden?

Vielen Dank für Ihre fachliche Einschätzung!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 02.05.2013
14:06 Uhr
StB Manuela Ponikwar StB Manuela Ponikwar Beantwortet am 03.05.2013
06:52 Uhr

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Beantwortet am 03.05.2013 06:52 Uhr | Einsatz: € 80,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3190

Antwort von StB Manuela Ponikwar (Frage zu Umsatzsteuer)

Sehr geehrte Fragestellerin,

ich möchte Sie an dieser Stelle auf meine E-Mail verweisen ...



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