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Kategorie: Steuerklassen

Frage: Welche Steuerklassen sind die günstigsten

Gefragt am 16.10.2009 15:12 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1024

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach unserer Hochzeit überlegen meine Frau und ich nun die Steuerklassen zu wechseln. Mein Bruttoverdienst liegt bei 3550€ (z. Zt. Steuerklasse 4), ihr Bruttoverdienst bei 2400€, wobei dieses Einkommen sich durch zwei Verträge aufsplittet in 1600€ (z. Zt. Steuerklasse 4) und 800€ (momentan Steuerklasse 6). Ist es sinnvoll für mein Einkommen die Steuerklasse 3 und für das höhere Einkommen meiner Frau die Steuerklasse 5 zu wählen?
Wie wirkt sich das auf die Steuererklärung und eine evtl. Rückzahlung aus? Ist der finanzielle Vorteil der gleiche? Ist es günstiger, monatlich weniger Steuern zu zahlen oder jährlich durch die Steuererklärung eine Rückzahlung zu erhalten? Oder ist das in Summe der gleiche Betrag?

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Gruß, Geese

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Antwort

Beantwortet von Oliver Burchardt (Profil ansehen)

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtigung Ihrer Angaben und Ihres Einsatzes gerne beantworte.

Bitte beachten Sie, daß durch das Hinzufügen oder Weglassen von Sachverhaltsangaben sich das rechtliche Ergebnis ändern kann.

Ich beschränke mich bei meinen Ausführungen auf die lohnsteuerliche Betrachtung, da mir weitere Angaben zu Ihren Verhältnissen fehlen.

Bei Steuerklasse IV fällt bei Ihrem Einkommen eine Lohnsteuer von EUR 716,58 an. Nach einem Wechsel in Steuerklasse III verringert sich dieser Betrag auf EUR 394,67. Das ergibt eine Ersparnis von EUR 312,91.

Für das höhere Einkommen Ihrer Ehefrau ergibt sich bei Steuerklasse IV eine Lohnsteuer von EUR 143,75, bei Steuerklasse VI eine Lohnsteuer von EUR 401. Ihre Frau wird damit mit EUR 257,25 mehr belastet.

Aus dieser Sicht ist ein Wechsel der Steuerklasse empfehlenswert.

Ausführungen zu den Auswirkungen auf die Einkommensteuerbelastung über das gesamte Jahr sind mangels weiterer Angaben und auch für dem Hintergrund des Mindesteinsatzes nicht möglich.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich gewesen zu sein.

Mit freundlichen Grüßen.

Oliver Burchardt
Steuerberater

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