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Kategorie: Steuerklassen

Frage: Steuerklassenwahl getrenntlebend

Gefragt am 24.11.2009 14:36 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1024
Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen) Steuerklassenwahl getrenntlebend , 5 von 5 bei 1 Bewertungen Ich lebe seit Juli 2008 getrennt und bin noch in Steuerklasse 3, meine Noch-Frau ist bereits seit Januar 2009 in Steuerklasse 2. Ich befürchte nun, dass ich meine Steuerklasse bereits in diesem Jahr nach 1 hätte ändern müssen und nun eine heftige Nachzahlung zu erwarten habe. Kan

Ich lebe seit Juli 2008 getrennt und bin noch in Steuerklasse 3, meine Noch-Frau ist bereits seit Januar 2009 in Steuerklasse 2. Ich befürchte nun, dass ich meine Steuerklasse bereits in diesem Jahr nach 1 hätte ändern müssen und nun eine heftige Nachzahlung zu erwarten habe. Kann ich diesem Problem aus dem Weg gehen, indem ich mit meiner Noch-Frau einen Trennungszeitpunkt im Januar dieses Jahres vereinbare und für 2009 noch einmal eine Steuererklärung mit gemeinsamer Veranlagung (oder auch getrennt) wähle? Oder gibt es eine andere tragbare Lösung?(Zusatzinfo: ich bin erst im Juni 2009 ausgezogen, meine Ex wäre mit Januar einverstanden, zwei gemeinsame Kinder leben bei ihr)

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Antwort

Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Die Veranlagung von Ehegatten ist in § 26 EStG geregelt. Hiernach können unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Ehegatten, die zumindest wenigstens 1 Tag im entsprechenden Kalenderjahr zusammengelebt haben, zwischen getrennter Veranlagung (§ 26a EStG) und Zusammenveranlagung(§ 26b EStG) wählen.

In Ihrem Falle gilt das Folgende:

Für 2008

Da Sie bis einschl. Juni 2008 zusammengelebt haben, ist hier die Zusammenveranlagung und damit die Anwendung der Splitting-Tabelle möglich. Dies geschieh durch Abgabe einer gemeinsamen Einkommensteuererklärung 2008.

Für 2009

Hier ist nach Ihrer Schilderung weder eine getrennte Veranlagung noch eine Zusammenveranlagung sondern nur eine Einzelveranlagung unter Anwendung der Grundtabelle möglich. Dies bedeutet, dass die Einkommensteuer faktisch nach der Steuerklasse 1 bei Ihnen im Nachhinein abgerechnet wird.

ABER

Haben Sie in 2009 wenigstens 1 Tag zusammengelebt, z. B. durch einen Versöhnungsversuch, dann können Sie zusammen mit Ihrer Noch-Ehefrau die Zusammenveranlagung durch Abgabe einer gemeinsamen Einkommensteuererklärung beantragen (BFH 13.12.1985 VI R 190/82, BStBl. 1986II S. 486). Eine in einem Scheidungsverfahren abgegebene Erklärung zum Getrenntleben ist steuerlich nicht bindend. Da Sie erst im Juni 2009 aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen sind, ist m.E. ein Versöhnungsversuch mit Ihrer Noch-Ehefrau möglich gewesen, sodass Sie für 2009 eine gemeinsame Einkommensteuererklärung abgeben sollten.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.

Mit freundlchen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater

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