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Scheidung/Trennung

Gefragt am 28.08.2011
13:58 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 7566

 

Ich lebe von meiner Frau seit Ende Juni 2011 getrennt.
Unser Sohn (21 Jahre)ist in der Ausbildung zum Erzieher
und lebt bei mir.
Meine Frau hat sich eine Wohnung genommen und arbeitet
z.Zt in einem Baumarkt.Zur Zeit ist sie in Steuerklasse 5.
Ich bin in Steuerklasse 3.
Meine Frage: Wann muß ich dem Finanzamt die Trennung melden,
welche Steuerklasse bekomme ich dann und welche meine Frau?
Bei einem Wechsel der Steuerklasse bedeutet das,was?
Wenn ich in eine für mich ungünstige Steuerklasse komme
ändert Sich das wieder.

Mit freundlichen Grüßen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 28.08.2011
13:58 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 28.08.2011 14:15 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 7566

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte bedenken Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen oder Änderung der Angaben das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.

Zunächst wird es zwischen Lohnsteuerabzug und Einkommensteuerveranlagung unterschieden:

Lohnsteuerabzug ist eine Art Einkommensteuervorauszahlung. Die Steuerklasse bestimmt die Höhe des Lohnsteuerabzugs. Eheleute können auf Antrag Steuerklassenkombination 3/5 zugeteilt bekommen, welche Ihrer jetzigen Situation entspricht. Solange die Eheleute nicht endgültig geschieden sind, kann die zugeteilte Steuerklassenkombination im Trennungsjahr noch beibehalten werden ...



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