Kategorie: Steuerklassen |
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Frage: Klassenwahl bei Elterngeld |
| Gefragt am 29.12.2009 11:00 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1029 |
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Bewertung: 4,7 (von 5 Sternen)
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Beantwortet von Michael Herrmann (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen. Eine konkrete Aussage zu der für 2011 zu erwartenden Steuernachzahlung kann ich Ihnen anhand der vorliegenden Angaben nicht liefern. Abgesehen davon, dass die Steuertabellen noch nicht vorliegen, ist hierzu eine umfassende Steuerberechnung unter Berücksichtigung des zu erwartenden Lohnsteuerabzuges notwendig. Grundsätzlich kann ich Ihnen zu einem Steuerklassenwechsel nur zuraten. Das Elterngeld wird Ihrem Einkommen nur zur Ermittlung des Steuersatzes hinzugrechnet (Progressionsvorbehalt). Dies hat zur Folge, dass das übrige steuerpflichtige Einkommen mit einem höheren Steuersatz belegt wird, als es ohne den Bezug des Elterngeldes hätte. Da das Elterngeld jedoch nur einen Bruchteil des sonst versteuerten Bruttolohnes beträgt, ist die Steuerbelastung des Elterngeldes bei weitem nicht so hoch, wie die Steuerentlastung durch Steuerklasse III. Nach einer überschlägigen Berechnung erhöht der Bezug des Elterngeldes die Einkommensteuer monatlich maximal um 100-130 €. Folglich ist dieser Nachteil deutlich geringer als die Entlastung durch die Steuerklasse III. Die Verteilung auf 24 Monate vermindert die Steuerbelastung zusätzlich, da die Hinzurechnung unter Progressionsvorbehalt geringer ausfällt. Der Steuerklassenwechsel sollte erst zu Beginn des Elterngeldbezuges vorgenommen werden, das ansonsten das niedrigere Nettoeinkommen Ihrer Frau das Elterngeld schmälert. Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben einen ersten Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen Michael Herrmann Dipl.-Finanzwirt (FH) Steuerberater |
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