Kategorie: Steuerklassen |
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Frage: Heiraten? Auswirkung auf Elterngeld |
| Gefragt am 30.12.2009 19:38 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1082 |
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Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen)
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Beantwortet von Matthias Wander (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte. Die Steuerklassen haben nur Einfluss auf das monatliche Nettoeinkommen. Bei der Einkommensteuerveranlagung wird dann die "richtige" Steuer auf die Einkünfte ermittelt. Die monatlichen Lohnsteuerabzugsbeträge sind also nichts anderes als Vorauszahlungen auf die später zu ermittelnde Einkommensteuer. Das Elterngeld beträgt 67 % des durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten 12 Monate, mindestens 300,- € und höchstens 1.800,- €. Da Sie und Ihre Freundin gleich hohes Einkommen haben, sind die Steuerklassen 4/4 steuerlich günstiger als 3/5. Da die Steuerklasse 4 im Ergebnis der Steuerklasse 1 entspricht, hätte die Heirat keine Auswirkung auf die Höhe des Elterngeldes. Denkbar wäre, dass Sie erstmal die Steuerklasse 5 nehmen und Ihre Freundin die Steuerklasse 3 und sobald Ihre Freundin in Elternzeit geht nehmen Sie die Steuerklasse 3. Bedenken Sie aber dabei, dass Sie bei Steuerklasse 5 mehr Lohnsteuer zahlen als Sie bei Steuerklasse 3 sparen. Die zuviel gezahlte Steuer können Sie sich zwar mit der Einkommensteuererklärung zurückholen, allerdings erst nach Ablauf des Jahres. Dies hätte zur Folge, dass Sie monatlich erstmal weniger Geld zur Verfügung hätten. Berechnung: (incl. Kirchensteuer 9%) 40.000 € : 13 Monatsgehälter = 3.076 € monatliches Nettoeinkommen: St-Kl 4: ca. 1.800 € St-Kl 3: ca. 2.100 € St-Kl 5: ca. 1.300 € Im Ergebnis hätten Sie auf der einen Seite monatlich erstmal ca. 200,- € weniger zur Verfügung, wobei Sie die zuviel gezahlte Steuer mit der Einkommensteuererklärung sich zurückholen können. Auf der anderen Seite hätten Sie nach überschlägiger Berechnung insgesamt ca. 1.700 € mehr Elterngeld als bei Steuerklasse 4/4. Das Elterngeld ist zwar steuerfrei, es wird aber bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt. D. h. im Ergebnis zahlen Sie mehr Steuern als jemand mit gleichem Einkommen ohne Elterngeld. Ganz gleich wie Sie sich entscheiden, Sie sollten dies frühzeitig tun, da eine rückwirkende Änderung der Steuerklassen nicht möglich ist. Frage 2: 45.000 : 13 = 3.461,- netto (St-Kl. 3) = ca. 2.350,- 20.000 : 13 = 1.538,- netto (St-Kl. 5) = ca. 790,- Ich hoffe, Ihnen hiermit einen ersten Überblick gegeben zu haben. Mit freundlichen Grüßen Wander Steuerberater
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