Kategorie: Steuerklassen |
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Frage: Heirat |
| Gefragt am 25.05.2011 22:37 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1028 |
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Bewertung: 4,3 (von 5 Sternen)
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Beantwortet von Matthias Wander (Profil ansehen)
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte. Die Steuerklassen haben nur unmittelbaren Einfluss auf den monatlichen Lohnsteuerabzug. Die endgültige Jahressteuer wird erst mit der Abgabe der Einkommensteuererklärung berechnet, wobei die monatlich gezahlte Lohnsteuer auf die Jahressteuer angerechnet wird. Für die Berechnung der Jahressteuer haben die Steuerklassen keinen Einfluss. Da die Höhe Ihrer beiden Bruttoeinkommen nicht erheblich voneinander abweichen, empfiehlt sich die Steuerklassenkombination 4/4. Die Steuerklasse 4 ist gleichzusetzen mit der Steuerklasse 1. Mit dem Effekt, dass die Einkommen wie bisher versteuert werden und es zu keinen möglichen Steuernachzahlungen kommt, die auf der Wahl anderer Steuerklassenkombination beruht. Ich hoffe, Ihnen hiermit einen ersten Überblick gegeben zu haben. Mit freundlichen Grüßen Wander Steuerberater |
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