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Kategorie: Steuerklassen

Frage: Heirat

Gefragt am 25.05.2011 22:37 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1028
Bewertung: 4,3 (von 5 Sternen) Heirat , 4.3 von 5 bei 1 Bewertungen Liebes Steuerberater-Team, mein Mann und ich haben im April diesen Jahres geheiratet und möchten nun die Steuerklassen wechseln (wir befinden uns selbstverständlich derzeit beide noch in der Steuerklasse 1). Ich selbst bin Vollzeit beschäftigt und habe ein monatliches Bruttoeinkom

Liebes Steuerberater-Team,

mein Mann und ich haben im April diesen Jahres geheiratet und möchten nun die Steuerklassen wechseln (wir befinden uns selbstverständlich derzeit beide noch in der Steuerklasse 1).
Ich selbst bin Vollzeit beschäftigt und habe ein monatliches Bruttoeinkommen in Höhe von €2625,-. Mein Netto-Einkommen liegt derzeit bei €1.629,-.
Mein Mann hingegen befindet sich (noch) in der aktiven Phase der Altersteilzeit und erhält ein monatliches Bruttoeinkommen in Höhe von € 2113,16. Unter Berücksichtigung der ATZ- und RV-AV-Aufstockung ergibt sich derzeit für ihn ein monatliches Netto-Entgelt in Höhe von €2.071,45-er hat also kaum steuerliche Abzüge. Meine Frage ist nun, welche Steuerklassen wir unter den o.a. Aspekten wählen sollten, um entsprechende steuerliche Vorteile zu haben und nicht Gefahr zu laufen, aufgrund eines ungünstigen Wechsels ggf. Steuern nachzahlen zu müsse?!

Ich freue mich auf eine Antwort von Ihnen!

Herzliche Grüße

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Antwort

Beantwortet von Matthias Wander (Profil ansehen)

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.

Die Steuerklassen haben nur unmittelbaren Einfluss auf den monatlichen Lohnsteuerabzug. Die endgültige Jahressteuer wird erst mit der Abgabe der Einkommensteuererklärung berechnet, wobei die monatlich gezahlte Lohnsteuer auf die Jahressteuer angerechnet wird. Für die Berechnung der Jahressteuer haben die Steuerklassen keinen Einfluss.

Da die Höhe Ihrer beiden Bruttoeinkommen nicht erheblich voneinander abweichen, empfiehlt sich die Steuerklassenkombination 4/4. Die Steuerklasse 4 ist gleichzusetzen mit der Steuerklasse 1. Mit dem Effekt, dass die Einkommen wie bisher versteuert werden und es zu keinen möglichen Steuernachzahlungen kommt, die auf der Wahl anderer Steuerklassenkombination beruht.

Ich hoffe, Ihnen hiermit einen ersten Überblick gegeben zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Wander
Steuerberater

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