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Kategorie: Steuererklärung

Frage: Zweiter Wohnsitz

Gefragt am 09.11.2011 16:29 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1024

Hallo,

ich selber lebe in Köln und habe gestern eine Jobzusage für Rüsselsheim bekommen.
Mein Plan ist es aber, in Köln wohnen zu bleiben und mir eine Unterkunft in Rüsselsheim zu suchen.
Dazu hätte ich einige Fragen.
1. was muss man tun / beachten um dies steuerlich geltend zu machen?

2. Was kann man alles steuerlich geltend machen? Fahrkosten von 1. Wohnung zum Arbeitsplatz? Fahrkosten von der Zweitwohnung zum Arbeitsplatz? Heimfahrten? Verpflegungskosten?

3. Ist es möglich, das ich mir ein möbliertes Zimmer auf Zeit nehme und mir nicht gleich eine Wohnung anmiete?

4. Mein neuer Personaler sagte mir, das er aus internen rechtlichen Gründen, den Arbeitsvertrag auf Homeoffice ausstellt und mein Arbeitsort im Vertrag daher Köln lautet. Dies ist für später auch vorgesehen aber in den ersten 3 Monaten werde ich wohl vor Ort bleiben müssen. Kann ich dann trotzdem die Kosten einer Zweitwohnung geltend machen? Bzw. was muss ich dafür tun? Ich würde ja einen Mietvertrag in Rüsselsheim bekommen.

Ich möchte in der Sache keine Fehler machen und daher bedanke ich mich schon mal für Ihre Antwort!

MfG

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Antwort

Beantwortet von Oliver Burchardt (Profil ansehen)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Bitte beachten Sie, daß die steuerrechtliche Beurteilung auf Basis der gemachten Sachverhaltsangaben erfolgt. Das Ändern, Weglassen oder Hinzufügen von Angaben kann das Ergebnis, ggf. auch wesentlich, ändern.

Grundsätzlich können Sie alle Aufwendungen steuerlich geltend machen, die Sie zur Aufnahme und Unterhaltung Ihrer Tätigkeit in Rüsselsheim aufwenden.

Dazu gehören die Fahrten zwischen Ihrer Wohnung in Köln, die Mietaufwendungen für eine angemessene Unterkunft in Rüsselsheim (ob das ein möbliertes Zimmer auf Zeit oder eine Wohnung ist, ist für steuerliche Zwecke irrelevant) und die Kosten für die Einrichtung dieser Wohnung. Selbstverständlich sind auch die Fahrten zwischen der Zweitwohnung und dem Arbeitplatz abzugsfähig.

Für die ersten drei Monate können Sie den Pauschbetrag für Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen.

Sie sollten aber aus Beweisgründen darauf achten, daß der Aufenthalt in Rüsselsheim während der ersten drei Monate entweder im Arbeitsvertrag oder in einer separaten Vereinbarung festgehalten wird.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich gewesen zu sein.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Burchardt
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater

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