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Kategorie: Steuererklärung

Frage: Verrechnung Veräusserungsgewinn gegen Altverluste

Gefragt am 18.08.2011 13:36 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1039
Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen) Verrechnung Veräusserungsgewinn gegen Altverluste , 5 von 5 bei 1 Bewertungen Sehr geehrter Steuerberater, ich habe in meiner Steuererklärung für 2010 Gewinne aus Veräusserung von Kapitalanlagen und Aktien angegeben, für die ich bereits Abgeltungssteuer ( 25% ) bezahlt habe. Da ich noch Altverluste habe, die mir das Finanzamt auch als verbleibenden Verl

Sehr geehrter Steuerberater,

ich habe in meiner Steuererklärung für 2010 Gewinne aus Veräusserung von Kapitalanlagen und Aktien angegeben, für die ich bereits Abgeltungssteuer ( 25% ) bezahlt habe. Da ich noch Altverluste habe, die mir das Finanzamt auch als verbleibenden Verlustvortrag ( aus privaten Veräusserungsgeschäften ) bescheinigt hat, bin ich davon ausgegangen, daß das Finanzamt die aktuellen Gewinne mit den Altverlusten verrechnet und die erhobene Abgeltungssteuer entsprechend erstattet. Dies ist in dem gerade erhaltenen Steuerbescheid allerdings nicht geschehen.

Ist dies so korrekt d.h. ist eine solche Verrechnung nicht vorgesehen bzw. möglich? Oder müsste ich die Verrechnung speziell beantragen? Ist für einen solchen Antrag ggf. eine besondere Form vorgesehen?


Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen.

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Antwort

Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Altverluste, die bis zum 31.12.2008 durch den Verkauf von Aktien oder Fondsanteilen INNERHALB der Spekulationsfrist entstanden sind, können bis einschl. 2013 auf Veräusserungsgewinne aus Aktien und Fondsanteilen verrechnet werden. Eine Verrechnung derartiger Altverluste mit Zins-oder Dividendenerträgen ist aber nicht möglich.

Eine Verrechnung z. B. in 2010 wäre aber nur denn möglich, wenn Sie diesen Altverlust in der Einkommensteuererklärung 2008 auch erklärt haben. Hierüber erteilt dann das Finanzamt einen sogenannten Verlustfeststellungsbescheid. Der in diesem Bescheid ausgewiesene Verlust kann dann auf die Jahre 2009 bis 2013 solange vorgetragen werden, bis er aufgebraucht ist.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.


Mit freundlichen Grüßen


Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt

Nachfrage
Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe hierzu aber nocheine Nachfrage. Ich habe in meiner Steuererklärung für 2008 meine Verluste u.a. aus Aktienverkäufen erklärt und auch einen " Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages zur Einkommensteuer" erhalten. Ist dies die von Ihnen erwähnte Verlustfeststellung oder muß ich noch einen anderen Bescheid beantragen?

Rückantwort
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

genau, das ist der Bescheid.

Legen Sie gegen den Einkommensteuerbescheid 2010 Einspruch ein und beantragen, den Verlust unter Verweis auf den " Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages zur Einkommensteuer" vom ..... auf 2010 vorzutragen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt

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