Kategorie: Steuererklärung |
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Frage: Verrechnung Veräusserungsgewinn gegen Altverluste |
| Gefragt am 18.08.2011 13:36 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1039 |
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Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen)
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Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte: Altverluste, die bis zum 31.12.2008 durch den Verkauf von Aktien oder Fondsanteilen INNERHALB der Spekulationsfrist entstanden sind, können bis einschl. 2013 auf Veräusserungsgewinne aus Aktien und Fondsanteilen verrechnet werden. Eine Verrechnung derartiger Altverluste mit Zins-oder Dividendenerträgen ist aber nicht möglich. Eine Verrechnung z. B. in 2010 wäre aber nur denn möglich, wenn Sie diesen Altverlust in der Einkommensteuererklärung 2008 auch erklärt haben. Hierüber erteilt dann das Finanzamt einen sogenannten Verlustfeststellungsbescheid. Der in diesem Bescheid ausgewiesene Verlust kann dann auf die Jahre 2009 bis 2013 solange vorgetragen werden, bis er aufgebraucht ist. Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater/Diplom Betriebswirt
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