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Kategorie: Steuererklärung

Frage: Umzugskosten

Gefragt am 26.01.2011 16:30 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1025

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin 2009 aus den neuen in die alten Bundesländern gezogen, weil ich den Arbeitsplatz gewechselt habe. Ich habe die Umzugskosten als Werbekosten geltend gemacht und angesechnet bekommen. Da mein Vermieter 2010 die Wohnung plötzlich verkauft hat und ich das Vorkaufsrecht nicht nutzen konnte, musste ich erneut umziehen. Das ich an Ort geblieben bin, hat sich die Entfernung zum Arbeitsort nicht verkürzt, eher 1 km verlängert (ca. 19 km). Kann ich auch hier die Umzugskosten geltend machen und wenn ja, unter welcher Rubirk? (Werbekosten, Sonderausgaben)
Mit freundlichen Grüßen

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Antwort

Beantwortet von Matthias Wander (Profil ansehen)

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.

Umzugskosten können Werbungskosten sein, wenn der Wohnungswechsel beruflich veranlasst war. Deswegen hat das Finanzamt die Umzugskosten in 2009 zurecht als Werbungskosten anerkannt.

Der Umzug in 2010 ist nicht mehr beruflich veranlasst, da der Umzug im Zusammenhang mit der Veräußerung der Wohnung steht. Deshalb können die Kosten für diesen Umzug steuerlich leider nicht berücksichtigt werden.

Ich bedauere, Ihnen keine günstigere Antwort geben zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Wander
Steuerberater

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