Kategorie: Steuererklärung |
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Frage: Umzugskosten |
| Gefragt am 26.01.2011 16:30 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1025 |
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Beantwortet von Matthias Wander (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte. Umzugskosten können Werbungskosten sein, wenn der Wohnungswechsel beruflich veranlasst war. Deswegen hat das Finanzamt die Umzugskosten in 2009 zurecht als Werbungskosten anerkannt. Der Umzug in 2010 ist nicht mehr beruflich veranlasst, da der Umzug im Zusammenhang mit der Veräußerung der Wohnung steht. Deshalb können die Kosten für diesen Umzug steuerlich leider nicht berücksichtigt werden. Ich bedauere, Ihnen keine günstigere Antwort geben zu können. Mit freundlichen Grüßen Wander Steuerberater |
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