Umzugskosten
Gefragt am 26.01.201116:30 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3274
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin 2009 aus den neuen in die alten Bundesländern gezogen, weil ich den Arbeitsplatz gewechselt habe. Ich habe die Umzugskosten als Werbekosten geltend gemacht und angesechnet bekommen. Da mein Vermieter 2010 die Wohnung plötzlich verkauft hat und ich das Vorkaufsrecht nicht nutzen konnte, musste ich erneut umziehen. Das ich an Ort geblieben bin, hat sich die Entfernung zum Arbeitsort nicht verkürzt, eher 1 km verlängert (ca. 19 km). Kann ich auch hier die Umzugskosten geltend machen und wenn ja, unter welcher Rubirk? (Werbekosten, Sonderausgaben)
Mit freundlichen Grüßen
16:30 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte ...
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