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Umzugskosten

Gefragt am 26.01.2011
16:30 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3274

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin 2009 aus den neuen in die alten Bundesländern gezogen, weil ich den Arbeitsplatz gewechselt habe. Ich habe die Umzugskosten als Werbekosten geltend gemacht und angesechnet bekommen. Da mein Vermieter 2010 die Wohnung plötzlich verkauft hat und ich das Vorkaufsrecht nicht nutzen konnte, musste ich erneut umziehen. Das ich an Ort geblieben bin, hat sich die Entfernung zum Arbeitsort nicht verkürzt, eher 1 km verlängert (ca. 19 km). Kann ich auch hier die Umzugskosten geltend machen und wenn ja, unter welcher Rubirk? (Werbekosten, Sonderausgaben)
Mit freundlichen Grüßen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 26.01.2011
16:30 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 26.01.2011 16:48 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3274

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte ...



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