Kategorie: Steuererklärung |
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Frage: Studiengebühren, Übungsleiter Werbungskosten |
| Gefragt am 13.10.2011 22:15 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1026 |
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Beantwortet von Dr. Yanqiong Bolik (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte. Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können. Sie können Aufwendungen als Werbungskosten bei einer Einkunftsart abziehen, wenn ein objektiver (wirtschaftlicher) Zusammenhang mit dieser Einkunftsart besteht und sie subjektiv der Förderung der Erzielung der Einkunft dienen. Nach diesem Grundsatz können Sie deshalb die Aufwendungen bei der Tätigkeit als Übungsleiter nicht als Werbungskosten bei der nichtselbständigen Tätigkeit erklären. Da Sie den Freibetrag für Einkünfte aus Tätigkeit als Übungsleiter geltend gemacht haben, wurde ein weiterer Ausgabenabzug ausgeschlossen(§§ 3 Nr. 26 iVm 3c Abs. 1 EStG). Ihrem Studium Musikpädagogik ist eine abgeschlossene erstmalige Berufsausbildung vorausgegangen. Hier liegt ein weiteres Studium vor. Es handelt sich bei den durch dieses weitere Studium veranlassten Aufwendungen um Betriebsausgaben oder Werbungskosten, wenn ein hinreichend konkreter, objektiv feststellbarer Zusammenhang mit späteren im Inland steuerpflichtigen Einnahmen aus der angestrebten beruflichen Tätigkeit besteht. §10 Abs. 1 Nr. 7 EStG erlaubt den Abzug der Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung als Sonderausgaben, wenn diese Aufwendungen weder Werbungskosten noch Betriebsausgaben darstellen. Ich hoffen, ich konnte Ihnen dabei helfen, einen Überblick zu verschaffen. Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion. Mit freundlichen Grüßen Dr. Yanqiong Bolik Steuerberaterin Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart Tel: +49 (0)711 / 9332 2657 Email: info@zdbz.de www.steuerberatung.zdbz.de
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