Kategorie: Steuererklärung |
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Frage: Steuerklärung 2008 |
| Gefragt am 28.12.2010 16:06 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1022 |
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Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte: Ich gehe davon aus, dass Ihr Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit besteht und Sie die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2008 meinen. Eine Einkommensteuerveranlagung wird hier nur dann durchgeführt, wenn Sie diese beantragen. Es gilt eine 4-jährige Antragsfrist. Sie können die Einkommensteuererklärung 2008 bis zum 31.12.2012 beim Finanzamt einreichen. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater/Dipl. Betriebswirt |
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