Kategorie: Steuererklärung |
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Frage: Kosten für Fernstudium geltend machen |
| Gefragt am 23.01.2011 20:37 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1035 |
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Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen)
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Beantwortet von StB Olaf Gayko (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
Sie können alle Kosten (auch die vergeblichen) im Rahmen Ihrer Erklärung geltend machen. Eine Rückforderung für Vorjahre kommt nicht in Betracht, da Sie die Kosten wirtschaftlich getragen haben. Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben! MfG O. Gayko Steuerberater
Nachfrage Rückantwort |
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