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Kategorie: Steuererklärung

Frage: Home- Office absetzbar, trotz Funktionszulage?

Gefragt am 09.01.2011 14:32 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1039

Ich arbeite in einen Unternehmen als Außendienstmitarbeiter. Bei meinem Arbeitgeber wird mir seit geraumer Zeit kein Arbeitsplatz mehr zur Verfügung gestellt. Die Tätigkeit erfolgt von meinem häuslichen "Home- Office", das ich auch ausschließlich für diese Tätigkeit nutze. Nun ist es so , dass ich von meinem Arbeitgeber 100 € brutto im Monat als "Funktionszulage" erhalte, für evt. entstehende Aufwendungen, die im Zusammenhang mit den "Home Office" stehen (schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers liegt vor). Weitere Zahlungen oder Erstattungen der Betriebskosten des "Home- Office" zahlt mein Arbeitgeber nicht. Ein Firmenfahrzeug, das ich mit 1 % versteuere, kann ich auch privat nutzen.
Kann ich trotz der Funktionszulage in meiner Steuererklärung das Arbeitszimmer geltend machen, z.B. Heizkosten/ Miete/Büromöbel etc., oder sind alle Möglichkeiten durch die Funktionszulage ausgeschöpft?

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Antwort

Beantwortet von Steuerbera Georg Stahn (Profil ansehen)

Guten Tag,

die Aufwendungen für das Arbeitszimmer können, sofern die Voraussetzungen für die Anerkennung als Arbeitszimmer vorliegen, bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als werbungskosten angesetzt werden.
Sollte die Erstattung híerfür durch den Arbeitgeber steuerfrei erfolgen müssen diese Aufwendungen entsprechend gekürzt werden.
Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen unter : georgstahn@t-online.de zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Georg Stahn
(Steuerberater)

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