Kategorie: Steuererklärung |
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Frage: Home- Office absetzbar, trotz Funktionszulage? |
| Gefragt am 09.01.2011 14:32 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1039 |
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Ich arbeite in einen Unternehmen als Außendienstmitarbeiter. Bei meinem Arbeitgeber wird mir seit geraumer Zeit kein Arbeitsplatz mehr zur Verfügung gestellt. Die Tätigkeit erfolgt von meinem häuslichen "Home- Office", das ich auch ausschließlich für diese Tätigkeit nutze. Nun ist es so , dass ich von meinem Arbeitgeber 100 € brutto im Monat als "Funktionszulage" erhalte, für evt. entstehende Aufwendungen, die im Zusammenhang mit den "Home Office" stehen (schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers liegt vor). Weitere Zahlungen oder Erstattungen der Betriebskosten des "Home- Office" zahlt mein Arbeitgeber nicht. Ein Firmenfahrzeug, das ich mit 1 % versteuere, kann ich auch privat nutzen. |
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Beantwortet von Steuerbera Georg Stahn (Profil ansehen)
Guten Tag,
die Aufwendungen für das Arbeitszimmer können, sofern die Voraussetzungen für die Anerkennung als Arbeitszimmer vorliegen, bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als werbungskosten angesetzt werden. Sollte die Erstattung híerfür durch den Arbeitgeber steuerfrei erfolgen müssen diese Aufwendungen entsprechend gekürzt werden. Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen unter : georgstahn@t-online.de zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Georg Stahn (Steuerberater) |
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