Kategorie: Steuererklärung |
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Frage: Fortbildungskosten bei einem Selbstständigen |
| Gefragt am 25.02.2011 21:55 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1032 |
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Beantwortet von Oliver Burchardt (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte. Bitte beachten Sie, daß die steuerrechtliche Würdigung auf Basis der gemachten Angaben erfolgt. Das Ändern, Hinzufügen oder Weglassen von Informatioen kann die steuerrechtliche Beurteilung ändern. Als Betriebsausgaben können Sie alle Aufwendungen geltend machen, die anläßlich Ihrer Fortbildung entstanden sind. Bei den Reisekosten ist zu differenzieren, wo während des Studiums der Hauptsitz Ihrer Tätigkeit liegt. In Ihrem Fall kann ich das aus den gemachten Angaben nicht endgültig beurteilen. Liegt der Hauptsitz Ihrer Gesamttätigkeit weiterhin in Halle, wo Sie Ihr Gewerbe betreiben, so können Sie die tatsächlichen Reisekosten einschließlich der Verpflegungsmehraufwendungen ansetzen. Ich bezweifele allerdings, daß aufgrund der zeitlichen Verteilung das Finanzamt den Sitz Ihrer Tätigkeit ohne weiteres in Halle sieht. In diesem Fall können Sie die Entfernungspauschale für die Fahrt nach Siegen aus Frankfurt ansetzen. Die Mietkosten Ihrer Frau können Sie nicht ansetzen. Allerdings stellt sich die Frage, ob hier eine doppelte Haushaltsführung vorliegt, so daß Ihre Ehefrau ihre Wohnung in Frankfurt oder Sie Ihre Wohnung in Halle als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen können. Hierzu muß gewürdigt werden, wo der Mittelpunkt Ihres Lebensinteresses liegt. Das ist in Ihrem Fall sehr komplex, da hier insgesamt drei verschiedene Tätigkeiten in drei Orten verfolgt werden. Die Umstände Ihres Einzelfalls müßten genau geprüft werden. Diese Frage ist auch relevant bei der Beurteilung, wie die Kosten für die Fahrten zurück nach Halle zu werten sind. Liegt Ihr Wohnsitz in Frankfurt, so stellen die Fahrtkosten Betriebsausgaben dar, die Sie mit der Entfernungspauschale ansetzen können. Liegt Ihr Wohnsitz dagegen in Halle, so sind diese Kosten mit den Reisekosten zu Ihrem Studienort abgedeckt. Es tut mir leid, Ihnen keine definitive Antwort auf Ihre Fragen geben zu können. Ihr Fall muß anhand der Umstände im Einzelfall geprüft werden, da sich auch steuerlicher Gestaltungsspielraum bietet, der über die reine Frage der Abzugsfähigkeit der Fahrtkosten hinausgeht. Für solche Fragestellungen ist ein solches Forum nicht schwer geeignet. Sie sollten sich detailliert auf der Basis steuerlich durch einen Kollegen vor Ort beraten lassen. Gerne stehe ich Ihnen auch für eine solche Beratung unter Anrechnung des hier gezahlten Honorars zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Oliver Burchardt Steuerberater |
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