Kategorie: Steuererklärung |
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Frage: Fehler in der Steurerklärung |
| Gefragt am 24.06.2011 11:54 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1045 |
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Sehr geehrte Damen und Herren, |
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Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte: Für die Familienheimfahrten gilt die verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale mit 0,30€ je km einfacher Entfernung. Bei Behinderten erhöht sich die Pauschale auf 0,30€ je gefahrenem Kilometer wenn der Grad der Behinderung mindestens 70% beträgt oder bei weniger als 70%, der Grad der Behinderung mindestens 50% beträgt und die darüber hinaus in der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind. Nach der Entscheidung ds BFH, Urteil vom 05.05.2009 VI R 77/06 kann der Behinderte zwischen der Pauschale mit 0,30€ je gefahrenen Kilometer und den tatsächlichen Kosten entscheiden, das Finanzamt muss dann den höchsten Werbungskostenabzug gewähren. Bei 1 Familienheimfahrt pro Woche könnten Sie wie folgt rechnen: 1.100km x 0,30 x 48 = 15.840€. Auf die gesetzliche Pauschale haben Sie einen Rechtsanspruch. Selbst wenn Sie dem Finanzamt nur 12 Familienheimfahrten glaubhaft machen können, dann ergibt sich der von Ihnen errechnete Betrag. Für die Geltendmachung der Pauschale müssen keine Nachweise vorgelegt werden. In der Regel unterstellt die Verwaltung eine Familienheimfahrt in der Woche. Aus Ihrer Schilderung kann ich keinen Tatbestand des Betrugs oder der Steuerhinterziehung erkennen, da Sie einen Anspruch auf einen Werbungskostenabzug in Höhe von € 15.840 haben, wenn Sie wöchentliche Familienheimfahrten dem Finanzamt glaubhaft machen können. Dies kann alles noch im Rahmen der laufenden Veranlagung beantragt werden. Sie sollten einen Steuerberater einschalten. Bei Interesse können Sie sich gerne unter StillerStB@gmx.de mit mir in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater/Diplom Betriebswirt |
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