Kategorie: Steuererklärung |
|---|
Frage: Fahrtkosten zur Arbeitsstätte |
| Gefragt am 11.01.2010 16:30 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1025 |
|
Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen)
Sehr geehrte Damen und Herren, |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Steuererklärung!
| Antwort |
|---|
|
Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte: Bei Eheleuen, die gemeinsam zur Arbeit fahren, steht die Entfernungspauschale jedem Ehegatten EINZELN zu. Dies gilt sogar dann, wenn beide Ehegatten beim selben Arbeitgeber arbeiten würden. Abzugsfähig sind 0,30 Euro einfache Entfernung je gefahrenen Kilometer. Gleiches gilt auch, wenn Sie zunächst Ihre Frau zur Arbeit fahren, dann nach Hause zurückkehren und zu einer anderen Zeit selbst zur Arbeit fahren. Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Steuererklärung!
| Bewertung | ||
|---|---|---|
| 2. Wie bewerten Sie die Reaktionszeit des Steuerberaters? |
|
5,0 |
| 1. Wie hilfreich war die Antwort des Steuerberaters? |
|
5,0 |
| 3. Wie empfehlenswert ist der Steuerberater? |
|
5,0 |
