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Kategorie: Steuererklärung

Frage: Fahrtkosten zur Arbeitsstätte

Gefragt am 11.01.2010 16:30 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1025
Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen) Fahrtkosten zur Arbeitsstätte , 5 von 5 bei 1 Bewertungen Sehr geehrte Damen und Herren, meine Frau hat keinen Führerschein und wird von mir täglich zur Arbeit gefahren und auch wieder abgeholt. Ihre Arbeitsstätte liegt nicht auf dem Weg zu meiner eigenen Arbeitsstätte! Kann ich diese Fahrtkosten zur Arbeitsstätte meiner Frau

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Frau hat keinen Führerschein und wird von mir täglich zur Arbeit gefahren und auch wieder abgeholt. Ihre Arbeitsstätte liegt nicht auf dem Weg zu meiner eigenen Arbeitsstätte!

Kann ich diese Fahrtkosten zur Arbeitsstätte meiner Frau bei unserer gemeinsamen Steuererklärung geltend machen?

Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort

Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Bei Eheleuen, die gemeinsam zur Arbeit fahren, steht die Entfernungspauschale jedem Ehegatten EINZELN zu. Dies gilt sogar dann, wenn beide Ehegatten beim selben Arbeitgeber arbeiten würden. Abzugsfähig sind 0,30 Euro einfache Entfernung je gefahrenen Kilometer. Gleiches gilt auch, wenn Sie zunächst Ihre Frau zur Arbeit fahren, dann nach Hause zurückkehren und zu einer anderen Zeit selbst zur Arbeit fahren.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater

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