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Betriebskosten vom Vermieter rückwirkend absetzen?

Gefragt am 31.12.2011
16:47 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4819

 

Hallo,
habe erst vor kurzem meine Betriebskostenabrechnung vom meinem Vermieter für das Jahr 2010 erhalten. Zudem liegt mir noch eine für das Jahr 2009 vor. Leider habe ich bereits meine Steuererklärung für 2010 und 2009 eingereicht. Diese wurden auch vom Finanzamt akzeptiert. Besteht trotzdem die Möglichkeit diese zwei Betriebskostenabrechnungen bei meiner nächsten Steuererklärung, also für das Jahr 2011, steuerlich geltend zu machen? Falls nein, was bleiben mir für Möglichkeiten, da meine Betriebskostenabrechnungen immer erst am Ende des folge Jahres eintreffen.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 31.12.2011
16:47 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
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Beantwortet am 31.12.2011 20:43 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4819

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können ...



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