Kategorie: Steuererklärung |
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Frage: Beruflich bedingter Umzug |
| Gefragt am 30.12.2011 22:53 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1038 |
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Beantwortet von Dr. Yanqiong Bolik (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte. Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können. Zu 1) Wenn die gemeinsame Wohnung in Stadt A den Lebensmittelpunkt darstellte, gilt das gemietete WG Zimmer Ihren Wohnsitz am Beschäftigungsort. Es liegt in diesem Zeitraum doppelte Haushalsführung. Die Mieten für das WG-Zimmer als Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung gehören zu Ihren Werbungskosten. Die Mieten für die alte Wohnung gehören zu Kosten Ihrer Lebensführung und können nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden. Zu 2) Nachdem Sie die neue Wohnung in Stadt B bezogen haben, wurde die doppelte Haushaltführung beendet. Wenn Sie wegen Kündigungsfrist weiter Mieten für die Wohnung in Stadt A bezahlen müssen, gehören in diesem Zeitraum diese von Ihnen getragenen Mieten für die alte Wohnung zu den Umzugskosten. Sie können Umzugskosten als Werbungskosten geltend machen, wenn durch Umzug die Fahrzeit zu Ihrer Arbeitsstätte erheblich abgekürzt wurde und die doppelte Haushaltsführung beendet wurde. Sie können neben tatsächliche und nachweisliche Beförderungsauslage auch einen Pauschbetrag für sonstige Umzugskosten geltend machen. Wenn Sie zum Zeitpunkt des Umzugstags noch nicht verheiratet sind, dann beträgt der Pauschbetrag bis 31.07.2011 640 EUR und ab 01.08.2011 641 EUR. Aufwendungen für Renovierung der alten Wohnung gehören zu den sonstigen Umzugskosten. Wenn die nachweisliche kosten hierfür höher als der Pauschbetrag ist, können Sie auch die tatsächliche Aufwendungen geltend machen. Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte. Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion. Mit freundlichen Grüßen Dr. Yanqiong Bolik Steuerberaterin Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart Tel: +49 (0)711 / 9332 2657 Email: info@zdbz.de www.steuerberatung.zdbz.de
Nachfrage Rückantwort |
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