Beruflich bedingter Umzug
Gefragt am 30.12.201122:53 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5618
Hallo,
ich bin beruflich bedingt aus Stadt A in Stadt B gezogen. Da ich den Arbeitsvertrag erst drei Tage vor Antritt der Stelle unterzeichnen konnte, habe ich die alte Wohnung nicht vor dem tatsächlichen Stellenantritt gekündigt; in der neuen Stadt habe ich zunächst mit dem Inhalt von 1-2 Koffern für drei Monate in ein möbliertes Zimmer in einer WG zur Zwischenmiete bezogen, das der eigtl. Mieter wegen eines Auslandsaufenthaltes für genau diesen Zeitraum (und nur diesen) vermietet hat. In dieser Zeit habe ich für mich und meinen Freund eine Wohnung in der neuen Stadt gesucht und angemietet, die jedoch erst nach 2,5 frei wurde. Nach diesen 2,5 Monaten sind wir dann zusammen in die neue Wohnung in Stadt B gezogen. Ist das nun doppelte Haushaltsführung oder Umzug? Das ist mir leider trotz des anderen Beitrags im Forum unter http://www.frag-einen-steuerprofi.de/Zwischenmiete-Dienstreise-oder-doppelte-Haushaltsf%C3%BChrung__f31598.html
nicht ganz klar… . Jedenfalls möchte ich vermeiden, dass davon ausgegangen wird, dass die temporäre Unterkunft in der WG eine „Zwischenwohnung“ darstellt und der „Umzug“ innerhalb von Stadt B dann als privater Umzug gilt, so dass der Umzug von A nach B nicht mehr angesetzt werden kann…
Daher meine Fragen:
1) Kann ich die Kosten für die alte Wohnung (in der sich zeitweilig mein Freund noch aufhielt) ansetzen bis zur Kündigung 3 Monate später als Werbungskosten (=beruflich bedingter Umzug)? Ebenso die Kosten für das Zimmer zur Zwischenmiete?
2) Wenn ich im Einzelnen gemäß der tatsächlichen Kosten die Kosten für den Transport, Handgelder für Umzugshelfer und Renovierung geltend mache, kann ich dann zusätzlich noch einen Pauschalbetrag für „Sonstige Umzugskosten“ geltend machen? Und wenn ja, welchen mache ich geltend, wenn wir im selben Jahr geheiratet haben, zum Zeitpunkt des Umzugs aber noch nicht verheiratet waren?
Herzlichen Dank für die Antwort!
22:53 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.
Zu 1)
Wenn die gemeinsame Wohnung in Stadt A den Lebensmittelpunkt darstellte, gilt das gemietete WG Zimmer Ihren Wohnsitz am Beschäftigungsort ...
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