Kategorie: Steuererklärung |
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Frage: Anlage G Anrechnung Gewerbesteuer 2008 |
| Gefragt am 16.12.2010 22:15 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1041 |
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Beantwortet von Michael Herrmann (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen. Gesellschaftern einer Personengesellschaft wird bei der Einkommensteuerveranlagung eine Steuerermäßigung gewährt, die die Belastung der gewerblichen Einkünfte mit Gewerbesteuer ausgleichen soll. Zusätzliche Problembereiche ergeben sich bei Personengesellschaften daraus, dass die einzelnen Gesellschafter die Ermäßigung gesetzlich zwingend anteilig im Verhältnis des allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssels geltend machen müssen, während die Verteilung des Gewinns der Personengesellschaft für steuerliche Zwecke auf Grund von Vorabgewinnen oder auch von Tätigkeitsvergütungen, Darlehenszinsen o.Ä. hiervon deutlich abweichen kann. Hierdurch bedingt kann die Steuerermäßigung unter Umständen nicht oder nicht in dem gewünschten Umfang ausgenutzt werden. In der Anlage G sind folgende Angaben zu machen: Zeile 7: Der auf Sie entfallende anteilige Gewerbegewinn (ausgehend von 74.078 €) inklusive eventueller Vorabgewinne (Teil einer Gewinnverteilungabrede), Tätigkeitsvergütungen und Darlehenszinsen etc.. Ihre Entnahmesumme ist keine Grundlage der Besteuerung. Zeile 16: Der nach dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel auf Sie entfallende Gewerbesteuer-Messbetrag (Anteil von 1.732 €) Zeile 17: Der nach dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel auf Sie entfallende Anteil an der tatsächlichen Gewerbesteuer-Zahlung (Anteil von 7.794 €) Die von Ihnen, vom allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel eventuell abweichende, geleistete Zahlung ist in diesem Zusammenhang unbeachtlich. Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen Michael Herrmann Dipl.-Finanzwirt (FH) Steuerberater |
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