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Anlage G Anrechnung Gewerbesteuer 2008

Gefragt am 16.12.2010
22:15 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4638

 

Hallo,
ich benötige Hilfe beim Ausfüllen der Anlage G für das Jahr 2008 - speziell der Anrechnung der Gewerbesteuer. Mir ist nicht klar welche Zahlen in welches Feld müssen (Zeilen 16 bis 22).

Ich bin Kommanditist einer GmbH & Co.KG und habe in Zeile 7 der Anlage G das Unternehmen mit meiner Entnahmesumme für 2008 eingetragen.

Gewerbesteuer wurde wie folgt von meinem ehemaligen Steuerberater berechnet:

Gewerbeertrag:
vorläufiger Gewinn 29.984
+ Gewinnkorrektur 54.094
+ Korr. wg. Investitionsabz. § 7g Abs. 1 EStG -10.000
= endgültiger Gewinn 74.078

= Gewerbeertrag 74.078
abgerundet auf volle 100 EUR 74.000
- Freibetrag §11 Abs. 1 GewStG 24.500
= steuerpflichtiger Gewerbeertrag 49.500

Steuermessbetrag nach dem Gewerbeertrag
49.500 x 3,50 v.H. = 1.732
Gewerbesteuerschuld (1.732 x 450,00 v.H.) 7.794
- Gewerbesteuer-Vorauszahlung 0
= berechnete Gewerbesteuer-Rückstellung/Aktiv. 7.794

Besonderheit ist, dass mir persönlich für die Gewerbesteuerzahlung 2008 ein Anteil von 3.200 EUR anzurechnen ist (ich habe diesen Betrag im Unternehmen bereit gestellt). Die Gewerbesteuer 2008 wurde im Jahr 2009 vom Unternehmen entrichtet.
Meine Frage ist nun, welche Zahlen in welche Zeile?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 16.12.2010
22:15 Uhr
 Michael Herrmann Michael Herrmann Beantwortet am 17.12.2010
10:06 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 17.12.2010 10:06 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4638

Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Steuererklärung)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Gesellschaftern einer Personengesellschaft wird bei der Einkommensteuerveranlagung eine Steuerermäßigung gewährt, die die Belastung der gewerblichen Einkünfte mit Gewerbesteuer ausgleichen soll ...



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