Umzug von Einzelunternehmen
Gefragt am 06.11.201513:31 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2483
Umzug von Einzelunternehmen
In einem Raum meiner eigenen Wohnung betreibe ich ein kleines Einzelunternehmen als Gewerbe ohne Mitarbeiter. Da der Quadratmeter-Anteil über 10% liegt, gehört der Firmenraum zum Betriebsvermögen.
Jetzt plane ich den Umzug – privat und beruflich - in eine andere Stadt.
- Muss ich zwingend zuerst mit der Firma ausziehen und diese abmelden und wieder anmelden, weil im umgekehrten Fall die gesamte Wohnung ins Betriebsvermögen fällt? Gibt es dazu Fristen?
- Wann erfolgt die zwangsläufige Buchprüfung der Firma und was wird geprüft?
13:31 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Angaben sind etwas unklar:
Ausgehend von der Tatsache, dass es sich bei der Wohnung um Ihr Eigentum handelt, wird das Arbeitszimmer nur dann zwingend Betriebsvermögen, wenn der anteilige Wert des Zimmers mehr als EUR 20.500 überschreitet und mehr als 20% des Gesamtwertes ausmacht.
Die qm-Grenze von 10% ist mir in diesem Zusammenhang unbekannt ...
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