Kategorie: Sonstige Frage an Steuerberater |
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Frage: Riester Rente Sonderabzug |
| Gefragt am 13.02.2010 12:46 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1024 |
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Ab 2010 können die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung bis zu einer gewissen Grenze als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" lesen! |
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Beantwortet von Matthias Wander (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte. Die Krankenversicherungsbeiträge werden nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 oder 3a EStG als Sonderausgaben berücksichtigt. Riesterverträge werden gem. § 10a EStG berücksichtigt. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Vorschriften, die getrennt voneinander zu gewähren sind. Die höhere Abzgsfähigkeit der Krankenverischerung hat keine Auswirkung auf die Höhe der Riesterförderung. Mit freundlichen Grüßen Wander Steuerberater Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" lesen! |
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