Kategorie: Sonstige Frage an Steuerberater |
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Frage: Liebhaberei Lawi-Betrieb |
| Gefragt am 04.01.2012 21:05 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1026 |
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Beantwortet von Dr. Yanqiong Bolik (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum steuerlichen Begriff "Totalgewinn", welche ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte. Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können. Totalgewinn bedeutet grundsätzlich eine Betriebsvermögen-Mehrung in der Totalperiode, also in der Zeit von der Gründung bis zur Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs. Ist der Betrieb bereits beendet, ist das tatsächliche Ergebnis maßgeblich, im Übrigen ist grundsätzlich nach einkommensteuerrechtlichen Maßstäben eine Prognose zu treffen. Die Totalperiode bei der Prognose beträgt typisierender Weise 30 Jahre. Um einen Tatalgewinn aufzuweisen, soll grundsätzlich ein positives über den Eigenkapitaleinsatz hinausgehendes Gesamtergebnis vorliegen. Grundsätzlich setzt sich Totalgewinn aus den in den einzelnen Perioden erzielten laufenden Gewinnen/Verlusten und dem Aufgabegewinn/-verlust bei der Veräußerung/Aufgabe zusammen. Ich hoffe, ich konnte Ihnen dabei helfen, einen Überblick zu verschaffen. Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion. Mit freundlichen Grüßen Dr. Yanqiong Bolik Steuerberaterin Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart Tel: +49 (0)711 / 9332 2657 Email: info@zdbz.de www.steuerberatung.zdbz.de Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" lesen! |
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