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Kategorie: Sonstige Frage an Steuerberater

Frage: KFZ

Gefragt am 15.02.2011 10:17 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1031

Meine Frau und ich haben uns ein neues Auto via Leasing angeschafft und würden dieses gerne über unsere GbR laufen lassen.Mein Steuerberater sagt allerdings das dies nicht möglich ist da Wir gefragt werden würden vom Finanzamt wozu wir als Inhaber eines Sonnenstudios ein Firmfahrzeug benötigen.
Dieses Fahrzeug wird zum einen von meiner Frau verwendet um zur Arbeit zu kommen( Sie ist neben Inhaberin des Sonnenstudios auch noch in einem festen Beschäftigungs verhältniss.)Zum anderen fürs Sonnensudio und auch für meine 2. Selbstständigkeit als Werbetechniker.
Einzige möglichkeit so mein Steuerberater das Fahrzeug über das Gewerbe als Werbetechniker zu führen in Verbindung mit Fahrtenbuch.
Umsätze sind bei beiden Gewerben leider noch nicht da wo Sie hin sollen.

Der Vorbesitzer dieses Sonnenstudios( seit 2 Jahren machen Wir es ) hat seinen recht großen teuren Audi komplett übers Sonnenstudio abgerechnet und bei uns heißt es das geht nicht.

Wäre Super wenn mir da jemand etwas licht ins dunkel bringen können.

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Antwort

Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Nutzen Sie das Fahrzeug zu wenigstens 51% für betriebliche Zwecke, hier für das Sonnenstudio, dann stellt das Fahrzeug notwendiges Betriebsvermögen dar und kann beim Sonnenstudio berücksichtigt werden. Die KFZ-Kosten können dann als Betriebsausgaben abgesetzt werden, für die private Nuztung des Fahrzeugs kommt dann entweder die 1%-Listenpreisregelung oder der Nachweis der privaten Nutzung über ein Fahrtenbuch Gewinn erhöhend in Frage.

Sie müssen die dem Finanzamt seit 2006 im Regelfall glaubhaft darlegen, dass das Fahrzeug zu wenigstens 51% für das Sonnenstudio genutzt wird. Ihr Steuerberater, die Ihre Verhältnisse genauestens kennen dürfte, hat Zweifel daran, dass dieser Glaubhaftmachung, z. B. durch die Führung eines Fahrtenbuches nicht gelingen wird.

Wird das Fahrzeug zu mehr als 10% aber zu weniger als 50% für das Sonnenstudio genutzt, liegt gewillkürtes Betriebsvermögen vor. Seit 2006 darf für die private Nutzung die 1%-Regelung nicht mehr angewendet werden, Sie müssen durch die exakte Führung eines Fahrtenbuchs, die Nutzung für das Sonnenstudio und die Privatfahrten ermitteln. Den ermittelten Anteil für die mit dem Sonnenstudio im Verhältnis zur Gesamtfahrleistung stehenden Kosten können Sie als Betriebsausgaben absetzen. Alternativ können Sie für betieblich, für das Sonnenstudio gefahrenen Kilometer mit 0,30 Euro je gefahrenen Kilometer ansetzen.

Dasselbe Verfahren gilt für die Zuordnung des Fahrzeugs zu Ihrem Gewerbe als Werbetechniker.

Seit dem 1.1.2006 hat der Gesetzgeber die Zuordnung eines Fahrzeugs, sofern es sich nicht um einen LKW handelt, erschwert. Viele Fahrzeuge, die bis zum 31.12.2005 notwendiges Betriebsvermögen darstellten, werden seit dem 1.1.2006 anders behandelt.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.


Mit freundlichen Grüßen


Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt

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