Frag einen Steuerberater

Frage stellen
Einsatz festlegen
Antwort erhalten
Hier Frage stellen!

Kategorie: Sonstige Frage an Steuerberater

Frage: Gewerbeauflösung

Gefragt am 08.10.2010 10:18 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1039

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich betreibe bei Ebay ein Gewerbe, dass ich jetzt auflösen möchte.

Was muss ich dabei steuerlich berücksichtigen...und was passiert mit dem Warenbestand (Wert), kann ich diesen komplett oder teilweise abschreiben?
Oder gibt es noch eine andere Lösung, ohne dass das Finanzamt Probleme macht.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen

Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" lesen!

  Haben Sie auch eine Frage?
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater!
Antwort

Beantwortet von StB Kiehne Katja Kiehne (Profil ansehen)

Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und vor dem Hintergrund Ihres Honorars kurz wie folgt. Bitte beachten Sie, dass Abweichungen im Sachverhalt zu anderen steuerlichen Konsequenzen führen können.
Ihre Betriebsaufgabe wird steuerlich wie eine Betriebsveräußerung behandelt.
Der Aufgabegewinn wird wie folgt ermittelt

Gemeiner Wert der ins Privatvermögen überführten Wirtschaftsgüter
./. Veräußerungskosten
./. Wert des Betriebsvermögen
= Aufgabegewinn

Sofern Sie bisher Ihren Gewinn durch die so genannte Einnahme-Überschussrechnung (EÜR) ermittelten, muss zunächst ein Wechsel der Gewinnermittlung zur Bilanzierung erfolgen. Sofern Sie also die Wareneinkäufe als Betriebsausgaben im Rahmen der EÜR geltend gemacht haben, sind die noch vorhandenen Waren mit ihrem Teilwert (möglicher Verkaufspreis, max. Anschaffungskosten) erfolgswirksam in der Bilanz anzusetzen. Im nächsten Schritt sind dann bei der Überführung der Waren ins Privatvermögen die gemeinen Werte anzusetzen.
Stark vereinfachtes Beispiel:
Sie haben noch bezahlte Waren im Wert von 10.000 EUR. Möglicher Verkaufspreis a.) 12.000 b.) 8.000
Lösung a.)
Ansatz Bilanz erfolgswirksam: 10.000 zu versteuern
Aufgabegewinn 0

Lösung b.)
Ansatz Bilanz erfolgswirksam: 8.000 zu versteuern
Aufgabegewinn 0
Eine Versteuerung würde nur unterbleiben, wenn Sie nachweisen (nicht nur behaupten) können, dass die Ware keinen Wert mehr hat.

Mit freundlichen Grüßen

Katja Kiehne
Steuerberaterin Dipl.-Finanzwirtin (FH)

Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" lesen!

  Haben Sie auch eine Frage?
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater!