Kategorie: Sonstige Frage an Steuerberater |
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Frage: Firmenform |
| Gefragt am 15.10.2009 17:06 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1025 |
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Ich habe seit 20 Jahren eine Einzelfirma auf meinen Namen. Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" lesen! |
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Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrte Ratsuchende,
eine umfangreiche Aufklärung über die weitere Vorgehensweise ist für 15 Euro nicht machbar. Auf die Witwenrente wird in der Tat Erwerbseinkommen angerechnet, sofern der aktuelle Freibetrag von derzeit € 701,18€ in den alten Bundesländern, überschritten ist. Wird dieser Freibetrag überschritten (mit dem Netto-Einkommen), werden 40 % des Differenzbetrages von der Witwenrente abgezogen, sodass bei Ihnen wohl keine Rente zur Auszahlung kommt. Durch die Umwandlung der Einzelfirma in eine UG ist keine Personenidentität mehr gegeben. Allerdings wird Ihr Geschäfstführergehalt wieder angerechnet. Daneben kann die Umwandlung auch Steuern kosten. Dies alles ist ein Rechenexempel und muss genauestens durchgerechnet werden. Vor einer Umwandlung müssen Sie sich detailliert beraten lassen. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" lesen! |
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