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Kategorie: Sonstige Frage an Steuerberater

Frage: Firmenform

Gefragt am 15.10.2009 17:06 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1025

Ich habe seit 20 Jahren eine Einzelfirma auf meinen Namen.
Ich wurde vor 2 Jahren Witwe und hätte Anrecht auf eine
Witwenrente in Höhe von monatl.863,00 €.
Die BFA zahlt mir keinen Cent,da ich für deren Meinung zuviel Einkommen habe.
Nun empfahl mir ein Rentenberater ich soll meine Firma in
eine UG umwandeln.Können Sie mich bitte darüber umfangreich
aufklären was ich tun soll um künftig die Witwenrente zu
bekommen.Danke
mfg.Ingeborg Walter

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Antwort

Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)

Sehr geehrte Ratsuchende,

eine umfangreiche Aufklärung über die weitere Vorgehensweise ist für 15 Euro nicht machbar.

Auf die Witwenrente wird in der Tat Erwerbseinkommen angerechnet, sofern der aktuelle Freibetrag von derzeit € 701,18€ in den alten Bundesländern, überschritten ist. Wird dieser Freibetrag überschritten (mit dem Netto-Einkommen), werden 40 % des Differenzbetrages von der Witwenrente abgezogen, sodass bei Ihnen wohl keine Rente zur Auszahlung kommt.

Durch die Umwandlung der Einzelfirma in eine UG ist keine Personenidentität mehr gegeben. Allerdings wird Ihr Geschäfstführergehalt wieder angerechnet. Daneben kann die Umwandlung auch Steuern kosten. Dies alles ist ein Rechenexempel und muss genauestens durchgerechnet werden.

Vor einer Umwandlung müssen Sie sich detailliert beraten lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater

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