Kategorie: Sonstige Frage an Steuerberater |
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Frage: doppelte Haushaltsführung |
| Gefragt am 01.04.2011 16:28 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1040 |
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Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte: Ingesamt müssen 4 Voraussetzungen für die Geltendmachung einer doppelten Haushaltsführung vorliegen: 1.Sie müssen einen eigenen Hausstand haben. 2.Am Ort des eigenen Hausstand müssen Sie Ihren Lebensmittelpunkt haben. 3.Sie müssen am Beschäftigungsort in München eine zusätzliche Wohnung haben. 4.der Vorgang muss beruflich veranlasst sein. Die Ziffern 3 und 4 sind bei Ihnen erfüllt, für die Ziffern 1 und 2 gilt das Folgende: Sie müssen in Siebenbäumen einen eigenen Hausstand an dem Sie sich persönlich oder finanziell beteiligen und den Lebensmittelpunkt haben. Wenn Sie verheiratet sind, haben Sie im Regelfall den Lebensmittelpunkt dort, wo sich Ihre Familie befindet. Sind Sie ledig, dann haben Sie einen eigenen Hausstand in Siebenbäumen, wenn Sie die dortige Wohnung weiter unterhalten und beibehalten und sich dort regelmäßig aufhalten auf Grund der persönlichen Beziehungen zu Eltern, dem Freundes-und Bekanntenkreis, Vereinszugehörigkeit und sonstigen Aktivitäten. Sie sollten sich am Ort des eigenen Haushalts wenigstens zweimal im Monat aufhalten ( wird in der Regel am Wochenende sein ). Wenn alle 4 Voraussetzungen vorliegen, können Sie doppelte Haushaltsführung, solange Sie in München arbeiten, steuerlich geltend machen, sie ist zeitlich unbegrenzt. Geltend machen können Sie u.a. folgende Aufwendungen ( nicht vollständige Aufzählung ). Angemessene Mietkosten ( Warmmiete ) in München Verpflegungsmehraufwendungen für die ersten 3 Monate, in der Regel 24€ x 90 Tage. Aufwendungen für eine wöchentliche Familienheimfahrt, mit dem PKW 0,30€ je Entfernungskilometer. Auch der Umzug nach München ist als berufsbedingter Umzug abzugsfähig. Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater/Diplom Betriebswirt Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" lesen! |
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