Kategorie: Sonstige Frage an Steuerberater |
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Frage: Auslieferfahrer mit eigenem PkW-Benzingeld abrechnen. |
| Gefragt am 29.04.2010 09:18 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1036 |
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Beantwortet von Matthias Wander (Profil ansehen)
Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte. Sofern Ihr Mitarbeiter den privaten PKW für betriebliche Fahrten einsetzt, können Sie ihm bis zu 0,30 €/km steuer- und sozialversicherungsfrei erstatten. Das Km-Geld kann zusätzlich zu den 400,- € Aushilfslohn gezahlt werden, allerdings max. 0,30 €/km. Voraussetzung ist, dass eine Reisekostenabrechnung erstellt wird auf der jede betriebliche Fahrt mit Datum, km, Zweck und Ziel aufgezeichnet wird. Bei Auslieferungen an mehrere Kunden in einem Gebiet, reicht die Angabe des Auslieferungsgebiets. Es braucht dann nicht jede einzelne Fahrt von Kunde zu Kunde aufgezeichnet werden. Tankbelege brauchen nicht gesammelt werden. Die Km-Geld-Erstattung kann mit der Lohnabrechnung oder bar gegen Quittung erfolgen. Ich hoffe, ich konnte mit meinen Ausführungen behilflich sein. Mit freundlichen Grüßen Wander Steuerberater Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" lesen! |
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