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Ausländische Einkünfte als Freiberufler

Gefragt am 31.05.2013
20:02 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 2790 | Bewertung 5/5

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Freiberufler berate ich ein spanisches Unternehmen, die Leistung wird in Spanien erbracht. Bisher habe ich meine Rechnungen an die deutsche Niederlassung des spanischen Unternehmens gestellt.
Ich nehme die Kleinunternehmerregelung in Anspruch und berechne keine Umsatzsteuer.

Jetzt werde ich gebeten, zukünftige Rechnungen direkt an die spanische Muttergesellschaft zu stellen.

Ist das für mich, aus steuerlicher Sicht betrachtet, nachteilig und auf was muss ich achten?

Mit freundlichen Grüßen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 31.05.2013
20:02 Uhr
Steuerberater Thomas Textoris Steuerberater Thomas Textoris Beantwortet am 01.06.2013
10:23 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 01.06.2013 10:23 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 2790 | Bewertung 5/5

Antwort von Steuerberater Thomas Textoris (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Sehr geehrter Fragesteller,

Im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes unter Beachtung der Regelungen dieses Forums möchte ich Ihre Frage beantworten.

Die freiberufliche Beratung eines spanischen Unternehmens ist in Spanien steuerbar und steuerpflichtig. Die Rechnung wäre wie bisher \"Netto\" ohne Umsatzsteuer auszustellen ...



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