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Kategorie: Schenkungssteuer

Frage: Schenkung/Erbe einer Spanierin, die in Deutschland lebt

Gefragt am 14.11.2011 09:30 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1028

Ich wohne und arbeite seit einigen Jahren in Spanien und habe in der Zeit spanische Häuser von meinem Vater geerbt, auf die meine Mutter Nießbrauch hat. Jetzt will sie mir Bargeld in Höhe von € 200.000,-- schenken. Meine Mutter wohnt in Spanien.

1. Muss ich in Deutschland Erbschaftsteuer/Schenkungstuer zahlen?
2. Muss ich die Schenkung melden?
3. Was muss ich beachten für künftige Schenkungen/Erbe?

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Antwort

Beantwortet von Oliver Burchardt (Profil ansehen)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Für die Frage nach der deutschen Schenkungssteuerpflicht ist entscheidend, ob entweder der Schenker oder der Beschenkte als Inländer gelten.

Danach ist zunächst die Frage der Ansässigkeit zu klären. Sofern weder Sie noch Ihre Mutter einen Wohnsitz in Deutschland haben, sind Sie zumindest nicht in Deutschland ansässig.

Leider reicht das für die Beantwortung der Frage nach einer inländischen Steuerpflicht nicht aus. Sofern Sie oder Ihre Mutter erst innerhalb der letzten fünf Jahre aus Deutschland weggezogen sind und deutsche Staatsangehörige sind, gelten Sie ebenfalls als Inländer.

In beiden Fällen müssen Sie die Schenkung Ihren letzten deutschen Wohnsitzfinanzamt melden und eine Schenkungsteuererklärung abgeben.

Allerdings beträgt der Freibetrag bei der Schenkung durch Ihre Mutter 400.000 € (der allerdings nur einmal in 10 Jahren ausgeschöpft werden darf), so daß im geschilderten Fall keine Schenkungssteuer anfällt.

Bitte beachten Sie aber, daß Sie ebenfalls prüfen müssen, ob in Spanien Steuerpflicht besteht. Mit Spanien besteht leider kein Doppelbesteuerungsabkommen hinsichtlich der Schenkungssteuer, so daß Sie grundsätzlich in beiden Ländern steuerpflichtig sind. Allerdings können gezahlte Steuern angerechnet werden, was die Steuerbelastung etwas mindert.

Die Frage nach dem, was Sie für weitere Schenkungen zu beachten haben, ist allerdings zu offen gestellt. Es gibt eine Vielzahl an Regelungen, die potentiell greifen können, so daß ich Sie insoweit um Verständnis bitte, hier ohne eine konkrete Frage nicht sachgerecht antworten zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Burchardt
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater

Nachfrage
Vielen Dank für Ihre Antwort.

Ich habe mich eingangs verschrieben, ich bitte um Entschuldigung. Ich wohne und arbeite seit Jahren in DEUTSCHLAND, bin also eindeutig in Deutschland ansässig. Meine Mutter ist und mein Vater war in Spanien ansässig. Das Bargeld kommt demnächst von meiner Mutter aus Spanien nach Deutschland auf mein Konto. Die Häuser, die ich von meinem Vater geerbt habe, sind alle in Spanien, aber mit Nießbrauch belegt zugunsten meiner Mutter.

Wenn ich Sie richtig verstanden habe, muss ich für die Häuser eine Erbschaftsteuererklärung abgeben, weil ich damals in Deutschland gelebt und gearbeitet habe und die Schenkung demnächst ist ein weiterer Erwerb und da innerhalb von 10 Jahren, muss ich auch dafür Schenkungsteuer zahlen, wenn ich den Freibetrag insgesamt übersteige.

In Spanien muss ich mangels Doppelbesteuerungsabkommen auch Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer zahlen und kann diese auf die deutsche Steuer anrechnen lassen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Rückantwort
Sie müssen für beide Schenkungen getrennte Erklärungen abgeben, da es sich um zwei unterschiedliche Sachverhalte handelt.

Beachten Sie aber bitte, daß der Freibetrag pro Person gilt. Wenn Sie also von Ihrem Vater eine Schenkung erhalten haben, haben Sie hierfür einen Freibetrag. Auch für die Schenkung von Ihrer Mutter haben Sie einen eigenen Freibetrag.

Ich kann Ihnen leider keine genauen Auskünfte über eine Steuerpflicht in Spanien geben, da ich keine Kenntnisse über das spanische Steuerrecht habe.

Die Ermittlung der Anrechnung gezahlter Steuern in Deutschland und in Spanien auf die jeweilige Steuerschuld sollten Sie durch einen hierauf spezialisierten Kollegen prüfen lassen. Über das Steuerberaterverzeichnis des Deutschen Steuerberaterverbandes (www.dstv.de) können Sie leicht einen Kollegen finden, der Ihnen hier weiterhelfen kann und der Sie auch bei der Erstellung beider Steuererklärungen unterstützen kann.

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