Kategorie: Schenkungssteuer |
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Frage: Schenkung/Erbe einer Spanierin, die in Deutschland lebt |
| Gefragt am 14.11.2011 09:30 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1028 |
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Ich wohne und arbeite seit einigen Jahren in Spanien und habe in der Zeit spanische Häuser von meinem Vater geerbt, auf die meine Mutter Nießbrauch hat. Jetzt will sie mir Bargeld in Höhe von € 200.000,-- schenken. Meine Mutter wohnt in Spanien. |
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Beantwortet von Oliver Burchardt (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte. Für die Frage nach der deutschen Schenkungssteuerpflicht ist entscheidend, ob entweder der Schenker oder der Beschenkte als Inländer gelten. Danach ist zunächst die Frage der Ansässigkeit zu klären. Sofern weder Sie noch Ihre Mutter einen Wohnsitz in Deutschland haben, sind Sie zumindest nicht in Deutschland ansässig. Leider reicht das für die Beantwortung der Frage nach einer inländischen Steuerpflicht nicht aus. Sofern Sie oder Ihre Mutter erst innerhalb der letzten fünf Jahre aus Deutschland weggezogen sind und deutsche Staatsangehörige sind, gelten Sie ebenfalls als Inländer. In beiden Fällen müssen Sie die Schenkung Ihren letzten deutschen Wohnsitzfinanzamt melden und eine Schenkungsteuererklärung abgeben. Allerdings beträgt der Freibetrag bei der Schenkung durch Ihre Mutter 400.000 € (der allerdings nur einmal in 10 Jahren ausgeschöpft werden darf), so daß im geschilderten Fall keine Schenkungssteuer anfällt. Bitte beachten Sie aber, daß Sie ebenfalls prüfen müssen, ob in Spanien Steuerpflicht besteht. Mit Spanien besteht leider kein Doppelbesteuerungsabkommen hinsichtlich der Schenkungssteuer, so daß Sie grundsätzlich in beiden Ländern steuerpflichtig sind. Allerdings können gezahlte Steuern angerechnet werden, was die Steuerbelastung etwas mindert. Die Frage nach dem, was Sie für weitere Schenkungen zu beachten haben, ist allerdings zu offen gestellt. Es gibt eine Vielzahl an Regelungen, die potentiell greifen können, so daß ich Sie insoweit um Verständnis bitte, hier ohne eine konkrete Frage nicht sachgerecht antworten zu können. Mit freundlichen Grüßen Oliver Burchardt Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Nachfrage Rückantwort |
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