Kategorie: Schenkungssteuer |
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Frage: Schenkung von Geld und Pkw durch Tante |
| Gefragt am 24.01.2012 07:10 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1028 |
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Folgender Sachverhalt: |
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Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte: Die Schenkungen vom März und Juli 2011 mit insgesamt 38.000 Euro wurden gem.Ihren Angaben auf das gemeinsame Konto eingezahlt. Damit wären diese hälftig zu berücksichtigen. Der PKW bleibt unberücksichtigt, da er im Eigentum der Tante stand und erst durch den Tod auf Ihre Frau übergegangen ist. Da die Schenkungen innerhalb von 10 Jahren vor dem Tode der Tante erfolgt sind, fließen diese in die Erbschaftsteuererklärung ein. Die Abgabe einer gesonderten Schenkungssteuererklärung war und ist nicht erforderlich, da die Freibeträge von jeweils 20.000 Euro nicht überschritten wurden. Der Pflichtteil bzw. Pflichtteilsergänzungsanspruch stellt eine Nachlassverbindlichkeit dar, die das Vermögen mindert. Es muss zum Todestag wie folgt gerechnet werden: Vermögen 60.000 plus PKW 8.0000 plus Hälftige Schenkung an Ehefrau 19.000 minus Nachlassverbindlichkeit 53.000 minus Beerdigunskostenpauschbetrag 10.300. Sind die tatsächlichen Kosten höher, werden diese angesetzt. minus Freibetrag 20.000 Der Erbschaftsteuer unterliegen: 3.700 Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater/Diplom Betriebswirt
Nachfrage Rückantwort |
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