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Kategorie: Schenkungssteuer

Frage: Schenkung dem Finanzamt mitteilen?

Gefragt am 20.01.2011 17:02 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1030

Guten Tag!
Wir haben folgende Situation:
- Die Mutter meiner Frau ist Witwerin und daher Alleinbesitzerin eines Hauses
- Das Haus wurde verkauft
- Der Kaufpreis wurde vom Käufer bezahlt
- Die Kaufpreissumme in Höhe von 110.000€ wird durch unsere Hausbank auf ein Tagesgeldkonto übertragen. Kontoinhaber dieses Tagesgeldkonto ist meine Ehefrau alleine
- Mit dem Geld wird ein Teil eines Immobilienkredits für unser neues Haus abgelöst

Für diesen \"Schenkungsvorgang\" haben wir keine notarielle Beurkundung vorgenommen, da meine Schwiegermutter dies nicht wollte.
Ist es in diesem Fall notwendig, das Finazamt zu unterrichten oder ist dies aufgrund der Grenze von 400.000€ hinfällig?
Ist sonst etwas besonders zu beachten?

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Antwort

Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Die Schenkung fällt unter das ErbStG und ist in Ihrem Falle anzeigepflichtig.

Die Anzeige hat an das zuständige Erbschaftsteuerfinanzamt schriftlich zu erfolgen (§ 30 Abs. 1 ErbStG).

Nur wenn die Schenkung notariell beurkundet wurde, entfällt eine Anzeige ( § 30 Abs. 3 ErbStG ). Da über die Schenkung KEINE notarielle Urkunde vorliegt, greift die Ausnahmevorschrift nicht.

Nach § 30 Abs. 4 ErbStG muss die Anzeige folgende Angaben erhalten:

1.
Vorname und Familienname, Beruf, Wohnung des Erblassers oder Schenkers und des Erwerbers;

2.
Todestag und Sterbeort des Erblassers oder Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung;

3.
Gegenstand und Wert des Erwerbs;

4.
Rechtsgrund des Erwerbs wie gesetzliche Erbfolge, Vermächtnis, Ausstattung;

5.
persönliches Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser oder zum Schenker wie Verwandtschaft, Schwägerschaft, Dienstverhältnis;

6.
frühere Zuwendungen des Erblassers oder Schenkers an den Erwerber nach Art, Wert und Zeitpunkt der einzelnen Zuwendungen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt

Nachfrage
Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Wäre ein solches Schreiben ausreichend?


Anzeige einer Schenkung
§30 Abs. 1 ErbStG

22.01.2011


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit zeige ich eine Schenkung an meine Tochter als Vermächtnis an.

Daten zu mir (Schenker):
Sigrid SXXXXX, geb. XXXXXX
Geburtsdatum 18.01.XXXX
XXXXXXXXXXXweg 10, 74XXX XXX XXXXXXXXXXXXXX
Hausfrau und Witwe

Daten zu Empfänger:
Annette HXXX, geb. SXXXXX (meine leibliche Tochter)
Geburtsdatum 01.03.XXXX
XXXXXXXstrasse 4, 74XXX XXX XXXXXXXXXXXXXX
Kauffrau im Einzelhandel

Zeitpunkt der Schenkung:
31. Januar 2011

Art der Schenkung:
110.000.-€ per Banküberweisung auf Konto meiner Tochter

Frühere Schenkungen haben nicht statt gefunden.

Rückantwort
Das ist so richtig.

Freundliche Grüße

Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt

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