Kategorie: Schenkungssteuer |
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Frage: Immobilienerwerb |
| Gefragt am 09.03.2010 19:52 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1029 |
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Wert der Immobilie ca. 140.000,-- |
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Beantwortet von Matthias Wander (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte. In Ihrem Fall erfolgt die Übertragung des Grundstücks teilentgeltlich. Wird ein Grundstück teilentgeltlich übertragen, ist der Vorgang in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen (hier 50 : 50) Für den entgeltlich erworbenen Teil fällt Grunderwerbsteuer an. Die Grunderwerbsteuer bemißt sich nach dem Wert der Gegenleistung (§ 8 Abs. 1 GrEStG). In Ihrem Fall ist das der Kaufpreis 70.000 €. Bei dem unentgeltlich erworbenen Teil handelt es sich um eine Schenkung. Schenkungen sind grunderwerbsteuerfrei (§ 3 Nr. 2 GrEStG). Für den unentgeltlich erworbenen Teil, wird zuerst der schenkungsteuerliche Wert ermittelt. Hiervon ist der anteilige Wert des Wohnrechts sowie persönliche Freibeträge abzuziehen. Die Berechnung der (möglichen) Schenkungsteuer ist für jeden Erwerber einzeln vorzunehmen. Ob Schenkungsteuer anfällt, kann anhand der Angaben nicht geprüft werden. Ich hoffe, Ihnen hiermit einen ersten Überblick gegeben zu haben. Mit freundlichen Grüßen Wander Steuerberater |
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