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Geldgeschenk aus dem Ausland

Gefragt am 29.10.2010
22:33 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 13737

 

Hallo!
ich habe eine Frage zu Schenkungssteuer.

Ich bin gebürtiger Schotte lebend in Deutschland und mein Vater ebenfalls Schotte möchte mir ein Geldgeschenk geben. Das Geld selber kommt von seinem Ferienhausverkauf in Frankreich, wo das Geld auf seinem Bankkonto liegt.

Mein Verständnis ist es, dass ich vom meinem Vater eine Geldschenkung bis ca. 200.000 Euro erhalten darf ohne eine Schenkungssteuer zahlen zu müssen, auch wenn das Geld aus dem Ausland kommt.

Ich habe auch verstanden, dass ich nach Erhalt des Geldes trotzdem eine Schenkungssteuererklärung ausfüllen muss, auch wenn keine Steuern abzuführen sind?

Können Sie dies bestätigen? Wenn nicht in welcher Höhe müssten Steuern gezahlt werden.

Vielen Dank!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 29.10.2010
22:33 Uhr
 Michael Herrmann Michael Herrmann Beantwortet am 30.10.2010
11:30 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 30.10.2010 11:30 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 13737

Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Schenkungssteuer)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Die Schenkung stellt gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG einen steuerpflichtigen Vorgang dar.

Unbeschränkte Steuerpflicht liegt gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 ErbStG (Erbschaftsteuergesetz) vor, wenn an dem zu besteuernden Vorgang ein Inländer beteiligt ist. Dies ist der Fall, wenn
der Erblasser zur Zeit seines Todes, der Schenker zur Zeit der Zuwendung und / oder der Erwerber zur Zeit der Entstehung der Steuer Inländer ist ...



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