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Eine Schenkung erhalten. Die Summe möchte ich weiterverschenken. Muss dann doppelt Schenkungssteuer gezahlt werden?

Gefragt am 04.10.2009
11:53 Uhr | Einsatz: € 150,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4827

 

Ich habe eine Schenkung erhalten.
Da es mir finanziell nicht schlecht geht, möchte ich diese an meinem Lebenspartner schenken - Wir leben seit zwei Jahren zusammen und sind nicht verheiratet.
Meine Frage lautet: Müssen wir dann also ich UND er die Schenkungssteuer bezahlen? Also, ich da ich das Geld geschenkt bekommen habe und er dann auch weil ich ihm diese Summe schenken möchte?
Gibt es Möglichkeiten, dass die Schenkungssteuer dann nur einmal anfällt?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 04.10.2009
11:53 Uhr
 Michael Herrmann Michael Herrmann Beantwortet am 05.10.2009
10:30 Uhr

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Beantwortet am 05.10.2009 10:30 Uhr | Einsatz: € 150,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4827

Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Schenkungssteuer)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Grundziel der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist die Erfassung der freigiebigen unentgeltlichen Bereicherungen.

Ausgangssituation des ErbStG ist dabei die Besteuerung der unentgeltlichen Erwerbe von Todes wegen. Das Erbschaftsteuerrecht ist weitgehend auf dem Erbrecht des BGB (§§ 1922 ff. BGB) aufgebaut. Bei der Besteuerungsform hat man sich für eine Erbanfallsteuer entschieden. Entsprechend wird der Vermögenszuwachs (Bereicherung) beim Erwerber besteuert und nicht die Höhe des Nachlasses.

Im Grunde sind die weiteren Steuertatbestände notwendige Ersatzbesteuerungen, um die Erbschaftsbesteuerung nicht ins Leere laufen zu lassen ...



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