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Zweitwohnsitz Österreich und hauptwohnsitz Schweiz

Gefragt am 04.09.2013
10:20 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 7524

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ursprünglich von Irland (EU), wohne ich 5 Jahren in der Schweiz und besitze eine C-Bewilligung.

Ich möchte ein Haus/Wohnung in Osterreich kaufen und dort einige Wohnende / Ferien und auch Zeit mit meinen 3 Jährige Sohn verbringen. Mein Sohn wohnt in Österreich mit seiner Mutter (wir sind auseinander) Derzeit, sehen wir uns jede 2 Wochenende.

Mein Leben ist in der Schweiz: voll-Zeit arbeiten, wohnen, Freundin, Freunde usw… Aus meiner Sicht wäre es praktisch dort eine Wohnung zu haben so dass mein Sohn nicht jedes Mal für X Jahren pendeln zwischen Schweiz -> Osterreich muss (und auch für Skiferien usw.). Für mich wäre es ein nebenwohnsitz aber mochte herausfinden ob ich irgendwie Steuerpflichtig bin.

Frage:
• Unter diese Umstande, bin ich in Österreich Steuerpflichtig?
• Unter welche Umstande, könnte ich in Österreich ein nebenwohnsitz haben

Wenn ich in Österreich Steuerpflichtig bin, dann die Konsequenz wäre das ich kein Wohnsitze kaufen konnte d.h. immer noch viel pendeln für meinen jungen Sohn :@(

Danke für Ihre Hilfe.

- Englische Antwort wäre von Vorteil aber selbstverständlich nicht erforderlich.

Mit freundlichen Grüssen,







Fragesteller Fragesteller Gefragt am 04.09.2013
10:20 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 24.09.2013 19:02 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 7524

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen diese Forums, möchte ich Ihre Frage beantworten.


Natürliche Personen sind in Folge persönlicher Zugehörigkeit unbeschränkt steuerpflichtig, wenn sie ihren steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz haben (Art. 3 Abs. 1 DGG, Art. 3 Abs. 1 StHG).
Einen steuerrechtlichen Wohnsitz hat eine natürliche Person dann, wenn sie sich in der Schweiz mit der Absicht des dauernden Verbleibens aufhält ...



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Kommentare anderer Experten


 Michael Herrmann
Michael Herrmann
Kommentiert am 17.09.2013 11:50:46 Uhr

Sie stellen eine Frage, die österreichisches bzw. schweizerisches Steuerrecht betrifft. In diesem deutschen Portal sind ausschließlich deutsche Steuerberater angemeldet. Diese haben als Steuerberater nur die Befugnis deutsches Steuerrecht zu erläutern.






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