Kategorie: Mehrwertsteuer |
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Frage: Mehrwertsteuerpflicht |
| Gefragt am 23.08.2010 11:49 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1026 |
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Ich hatte bereits eine Frage zur Mehrwertsteuerpflicht gestellt, hatte aber bei der Nachfrage mich bei der Jahreszahl vertippt. |
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Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie müssen auf jeden Fall in 2011 Umsatzsteuer bezahlen. Sie sollten also die Umsatzsteuer auf die Rechnung zuschlagen. Wenn Sie dies nicht tun wird das Finanzamt aus den 10.000 Euro die Umsatzsteuer herausrechnen, Sie haben dann netto weniger. Ab 2012 sind Sie dann wieder Kleinunternehmer, da die Vorjahresgrenze (2011) von 17.500 Euro Gesamtumsatz mit 10.000 Euro nicht überschritten wurde, d.h. in 2012 müssen Sie keine Umsatzsteuer auf die Rechnung zuschlagen. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater/Diplom Betriebswirt |
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