Frag einen Steuerberater

Frage stellen
Einsatz festlegen
Antwort erhalten
Hier Frage stellen!

Kategorie: Mehrwertsteuer

Frage: Mehrwertsteuerpflicht

Gefragt am 23.08.2010 11:49 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1026

Ich hatte bereits eine Frage zur Mehrwertsteuerpflicht gestellt, hatte aber bei der Nachfrage mich bei der Jahreszahl vertippt.
Fakt.
2009 Jahresumsatz als selbständiger Lehrer 11.000.-- Euro
2010 " 36.000.-- Euro

damit in 2011 MWST-pflichtig.

in 2011 aber z.B. Nur Euro 10.000 Umsatz

Muss ich dann nur für diese 10.000 Euro MWST auf den Rechnungen ausweisen. Was ist wenn ich keien MWST ausweise ?

mfG

Weitere Fragen zum Thema "Mehrwertsteuer" lesen!

  Haben Sie auch eine Frage?
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Mehrwertsteuer!
Antwort

Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)

Sehr geehrter Ratsuchender,

Sie müssen auf jeden Fall in 2011 Umsatzsteuer bezahlen. Sie sollten also die Umsatzsteuer auf die Rechnung zuschlagen.

Wenn Sie dies nicht tun wird das Finanzamt aus den 10.000 Euro die Umsatzsteuer herausrechnen, Sie haben dann netto weniger.

Ab 2012 sind Sie dann wieder Kleinunternehmer, da die Vorjahresgrenze (2011) von 17.500 Euro Gesamtumsatz mit 10.000 Euro nicht überschritten wurde, d.h. in 2012 müssen Sie keine Umsatzsteuer auf die Rechnung zuschlagen.

Mit freundlichen Grüßen


Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt

Weitere Fragen zum Thema "Mehrwertsteuer" lesen!

  Haben Sie auch eine Frage?
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Mehrwertsteuer!