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Auslandsrechnung - Nahverkehr

Gefragt am 27.09.2015
15:13 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2009

 

Zwei Fragen:

Ich bin Freiberufler und erstelle eine Einnahme Überschuss Rechnung.

1. Rechnung aus dem Ausland ohne MwSt.: Ich habe von einem englischen Grafikdesigner eine Rechnung über 850 EUR erhalten. Es ist kein Hinweis auf ein Reverse Charge Verfahren vermerkt etc. Kann ich die Rechnung einfach Brutto als Ausgabe buchen und so KEINE Vorsteuer abziehen? Oder muss ich eine neue Rechnung beantragen mit dem Hinweis, dass er sich um die MwSt. Abführung in UK kümmert?

2. Mehrwertsteuer Nahverkehr: Auf den Tickets im Nahverkehr stet nur \\\\\\\\\\\\\\\"inkl. gesetzlicher MwSt.\\\\\\\\\\\\\\\". Es steht kein %-Satz drauf. Der Satz liegt bei 7 % für Strecken unter 50 km, aber kann ich das auch in der Vorsteuer geltend machen?

Danke!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 27.09.2015
15:13 Uhr
Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges Beantwortet am 28.09.2015
18:07 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 28.09.2015 18:07 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2009

Antwort von Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges (Frage zu Mehrwertsteuer)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können. Bitte beachten Sie, dass dies eine individuelle vollumfängliche Beratung jedoch nicht ersetzen kann.

Für die Rechnungserstellung des englischen Grafikdesigners gelten die Vorschriften des englischen Umsatzsteuerrechts (§ 14 Abs ...



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