Kategorie: Lohnabrechnung |
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Frage: Tankgutscheine als Sachzuwendung |
| Gefragt am 08.01.2011 21:59 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1081 |
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Bewertung: 4,3 (von 5 Sternen)
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Beantwortet von Steuerbera Sigrid Schwartzkopff (Profil ansehen)
Sehr geehrter Herr Ballweg,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen. Geringwertige Sachbezüge gehören nicht zum steuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn, sofern eine Freigrenze in Höhe von € 44,00 je Arbeitnehmer und Monat nicht überschritten wird. Die Überlassung eines Warengutscheines stellt aber keinen Sachbezug dar, wenn neben der Bezeichung der abzugebenden Ware ein anzurechnender Betrag oder Höchstbetrag angegeben ist (Lohnsteuerrichtlinen R 8.1 (1)). Da bei Gutscheinen von Dritten in der Regel immer ein Betrag aufgeführt ist, welcher Wert dieser Gutschein hat, stellen diese Gutscheine einen steuer- und sozialversicherungsrechtlichenpflichtigen Sachbezug dar. Somit dürfte auch die Variante nicht möglich seien, wenn Sie dem Mitarbeiter den Gutschein übergeben und zum Bezahlen zur Tankstelle mitfahren bzw. einen Mitarbeiter B. hierfür beauftragen. Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe Mit freundlichen Grüßen Steuerberaterin Sigrid Schwartzkopff Müllerstr. 56-58 13349 Berlin schwartzkopff@web.de
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